Entfernungskilometer Eintragung auf Lst-K. 2004

Hallo liebe Experten,

Es gibt dieses Jahr zum ersten Mal die Lohnsteuerkarte (Elster sei dank) nicht zurück, darauf wird aber bspw. eingetragen, dass man x Entfernungskilometer zur Arbeit fährt…

Nun gibt es oftmals nur den Elster-Ausdruck und man weiß nicht, wo auf dem Elster-Formular der Betrag steht, den man quasi erlassen bekommen hat.

(dadurch weiß man bspw. leider auch nicht, wo man dieses in WiSo Sparbuch 2005 eintragen muß?)

Man muss dem Programm doch sagen, dass man x km schon in der LST-Karte eingetragen hatte, oder läßt man dieses Jahr bei der Einkommensteuererklärung 2004 einfach die km zur Arbeit weg?

Fragen über Fragen, sorry - aber eine Diskussion wäre sicher sehr hilfreich…

Mit freundlichen Grüßen

David

Man muss dem Programm doch sagen, dass man x km schon in der
LST-Karte eingetragen hatte, oder läßt man dieses Jahr bei der
Einkommensteuererklärung 2004 einfach die km zur Arbeit weg?

hi,

nein, musst du nicht. das betraf die lohnsteuer (mtl.), jetzt geht es um die einkommensteuer (p.a.) und hier gibst du einnahmen an, die werbungskosten dazu (hier entfernungspauschale, Anlage N seite 2 oben). die steuerbelastung (tatsächliche), sollte dann halbewegs mit der vorauszahlung (lohnsteuer) übereinstimmen.

und fertig,

der showbee

Ok, was dann verwunderlich ist, ist dass ein Steuer-Proggi wie bspw. WiSo eine Nachzahlung von ~200 Euro errechnet.

Wie kann das sein, wenn man doch nur die Werte der Elster Abrechnung übernimmt und gar nicht einträgt, dass es bspw. einen Eintrag in die LST-Karte gab?!

Danke!

Grüßle…

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hi,

ich will dir nicht zu nahe treten, aber fühlst du dich gut gewappnet? traust du dir die EStE wirklich zu? du hast den unterschied zwischen lohnsteuer (quasie vorauszahlung auf die EST) & einkommensteuer nicht richtig verinnerlicht.

die nachzahlung kann durchaus auch auf anderen mangelnden eingaben beruhen: sonderausgaben, vorsorgeaufwendungen…

  1. Lohnsteuer:

a) die karte sagt was über familienstand aus --> klasse X
b) der freibetrag sagt was über ggf. vorhandene werbungskosten aus
c) zusammen mit angaben zu a) und b) errechnet der arbeitgeber jeden monat die lohnsteuerbelastung

  1. Einkommensteuer

a) die daten der LSt-Karte sind: bruttogehalt, lohnsteuer, soli, kirchensteuer insgesamt, sv-abzuege
b) wenn du ins programm nun folgendes eingibst: daten von a) dazu familienstand (kids, single?) UND die werbungskosten, errechnet das programm die einkommensteuer
c) die differenz zwischen 1c und 2c (tarifliche EST - bereits abgeführte LSt) = einkommensteuererstattung / nachzahlung

sollte sich ein hohes c (keine werbung) ergeben, liegt das entweder:
a) an falschen eingaben
b) anderen dingen, die man ohne nähere kenntnisse des einzelfalles nicht klären kann…

wenn es an b) liegt, solltest du professionelle hilfe in anspruch nehmen, mutmaßlich reicht hier schon ein lohnsteuerhilfeverein (der aber auch nur einkommensteuererklärungen macht)…

gruss vom

showbee

Entfernungskilometer nicht auf Lst-K.
Hi David,

darauf wird aber bspw. eingetragen, dass man x Entfernungskilometer zur Arbeit fährt…

das ist falsch. Auf der Lohnsteuerkarte kann das Finanzamt einen Freibetrag eintragen; dazu musst Du einen Antrag stellen, und auf dem Formular hierzu gibst Du die Entfernungskilometer an.

Die anderen Fragen habe ich leider nicht verstanden.

Gruß Ralf

hallo david,
um einen freibetrag in der lohnsteuerkarte engetragen zu bekommen, hast du mit sicherheit einen lohnsteuerermäßigungsantrag beim finanzamt eingereicht. irgendwann zwischen erhalt der lohnsteuerkarte 2004 (oktober 2003) und letzter eintragungsmöglichkeit (november 2004). hoffentich hast du dir eine kopie gemacht. du solltest nochmal die werbungskosten überprüfen, die du im lohnsteuerermäßigungsantrag beantragt hast und die, die du jetzt in der einkommensteuererklärung angegeben hast. eine nachzahlung kommt dann nur zu stande, wenn du in dem lohnsteuerermäßigungsantrag zu hohe werbungskosten beantragt hast und diese entweder in der einkommensteuererklärung vergessen hast einzutragen oder die „gedachten“ Werbungskosten nicht entstanden sind und die somit nicht als werbungskosten erklären darfst.
vergleiche auf jeden fall erstmal die formulare.
gruß
monia