Kann man als berufstätiges Ehepaar jeder die Entfernungspauschale angeben, also pro Entfernungskilometer 0,30 € ansetzen, obwohl beide mit dem MVV fahren?
Auch wenn es nur 1 Auto gibt?
Was ist zu beachten?
Hallo.
Die Angabe der Entfernungskilometer passiert unabhängig von der Angabe zu genutzten Verkehrsmitteln.
Für derjenigen Ehegatten, der nicht mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW fährt, gilt eine Obergrenze von 4500,- € im Kalenderjahr. Bedeutet im Bespiel:
Entfernung: 70 km
Arbeitstage: 240
Pauschale: 0,30 €
Aufwendungen: 40*240*0,30 € = 5.040,- €
Wird dafür nicht das eigene oder zur nutzung überlassene PKW genutzt, werden nur 4.500 € berücksichtigt, der Rest fällt „hinten runter“.
Gruß, Heiko.
Warum stellt man diese Frage zweimal ? An zwei aueinanderfolgenden Tagen.
De vom Kollegen genannte Begrenzung spielt innerhalb des MVV sicher keine Rolle.
Gruss
Barmer