Entfernungspauschale

Hallo,

wenn man in der Firma oder bei einem Kollegen übernachtet, kann man keine Entfernungspauschale geltend machen, logisch. Nun die Befürchtung: Eine grobe Schätzung der nicht gefahrenen Tage im Jahr wird wohl nicht anerkannt werden, oder?

Danke. Edward

Hallo,

Eine grobe Schätzung der nicht gefahrenen
Tage im Jahr wird wohl nicht anerkannt werden, oder?

Ich denke doch. Zumindest, wenn sich dadurch nicht 50.000 km Jahresfahrleistung ergeben.

Gruß,
Markus

Eine grobe Schätzung der nicht gefahrenen
Tage im Jahr wird wohl nicht anerkannt werden, oder?

Ich denke doch. Zumindest, wenn sich dadurch nicht 50.000 km
Jahresfahrleistung ergeben.

50.000 km? Nein das bestimmt nicht. Aber irgendwie fühl ich mich unwohl dabei, eine Auflistung abzugeben, die sicher nicht 100% stimmt. Ich kann dann doch beispielsweise bei einer Gesamtzahl der Arbeitstage von 214 nur 195 oder so angeben. Das dürfte in etwa hinkommen. Aber eben nicht genau…

Dank und Gruß
Edward

Hallo,

die 50000km sind keine feste Grenze, ich meinte nur, dass sich keine unrealisitisch hohen Fahrleistungen ergeben.

Wegen einer Schätzung der Tage braucht man sich keine Gedanken zu machen - wenn sie sich in realisitschem Rahmen hält. Damit meine ich, dass es auf 10 Tage hin oder her nicht ankommt. Was meinst du, was wir zu tun hätte, wenn wir jede solche Einzelheit genau nachprüfen und belegen lassen müßten! Da ist ehrlich geschätzt besser. Es muß halt, wenns nicht belegbar ist, einigermassen der sog. „allgemeinen Lebenserfahurng“ entsprechen.

Gruß,
Markus