Entfernungspauschale

Hallo,
lauter „Wenn-Fragen“:
wenn man sich den Lohnsteuerfreibetrag für den Weg von und zur Arbeit nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen läßt
und
wenn im Jahr 2008 dieses Gericht entscheidet, dass man bereits, wie früher, ab dem 1. Km, 0,30 EUR „bekommt“
erhält man dann trotzdem beim Steuerabrechnung den zustehenden Betrag, oder geht man gänzlich, weil man es nicht vorab eintragen ließ, leer aus? Oder erhält man trotz der Entscheidung, dass ab 1. Km ein Anspruch bestünde, weil man nicht vorher beantragt hat, erst ab dem 21. Km. Geld.
Verschenkt man Ansprüche, wenn man nicht vorher eintragen lässt.
Danke für Hinweise.
Horst

Servus,

Verschenkt man Ansprüche, wenn man nicht vorher eintragen
lässt.

Nein, davon hängt das nicht ab. Die derzeitige Betonung auf den Freibeträgen hängt eher damit zusammen, dass naturgemäß noch keine Veranlagungen durchgeklagt worden sind. Aber die grundsätzliche Frage bezieht sich nicht auf den technischen Vorgang Freibetrag vs. Veranlagung. Man muss halt schauen, ob der Bescheid in diesem Punkt vorläufig ergeht. Falls nicht (unwahrscheinlich), durch Einspruch mit Verweis auf die anstehende Entscheidung „offen halten“ und falls nötig einem Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung zustimmen.

Schöne Grüße

MM