Hallo liebe Wer-weiss-was Mitglieder,
die 0,30 € gelten ja nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Benutzung eines eigenen PKW. Wenn man aber nun die Bahn benutzt, kann man doch die Kosten für die Tickets als Fahrkosten ansetzen? Das FA benötigt aber hierzu die Belege oder? Wenn diese nicht mehr vorhanden sind kann man dann gar keine Fahrtkosten mehr ansetzten oder kann man dann einfach die 0,30 € je Kilometer ansetzten?
Vielen Dank im voraus