Entfernungspauschale

Hallo liebe Wer-weiss-was Mitglieder,

die 0,30 € gelten ja nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Benutzung eines eigenen PKW. Wenn man aber nun die Bahn benutzt, kann man doch die Kosten für die Tickets als Fahrkosten ansetzen? Das FA benötigt aber hierzu die Belege oder? Wenn diese nicht mehr vorhanden sind kann man dann gar keine Fahrtkosten mehr ansetzten oder kann man dann einfach die 0,30 € je Kilometer ansetzten?
Vielen Dank im voraus

Hallo,

die 0,30 € gelten ja nur für Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte bei Benutzung eines eigenen PKW.

Nein, die gelten immer, egal, wie man zur Arbeit kommt, also auch für die, die täglich 30 km zu Fuß gehen. Wobei als Strecke die kürzeste Verbindung anzusetzen ist, auch wenn der Zug oder der Fußgänger einen Umweg macht, weil sie die kürzere Autobahn nicht nutzen können.

Cu Rene