Entfernungspauschale

Hallo Zusammen,
in der Steuererklärung kann ein Steuerpflichtiger ja die gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstätte als Entfernungskilometer angeben. Meine Frage hierzu: Macht ein STPF dies für EINE Strecke, oder für die Strecke die an einem Arbeitstag (sprich doppelte Entfernung einer Einzelstrecke)zurückgelegt wird?
Nehmen wir ein Beispiel:
STPF A fährt jeden Tag morgens 25 km und abends 25km (hin und Rückweg). Gibt er nun als Entfernungskilometer 50 oder 25 an?
bei angenommenen 220 Tagen wären dies also entweder
220*25*30 cent
oder
220*50*30 cent
Danke und GRuss,
Horde

Hallo,
über den Spalten 36-39 von Anlage N steht ganz klar „einfache Entfernung“.
Wenn es um etwas anderes gehen sollte, dann nochmal konkretisieren.

Cu Rene

*lach* ja, das steht so da drüber!
aber:
wenn ich mir Steuerprogramme ansehe, wie z.B. Lexware habe ich festgestellt, dass wenn man dort bspw. 25 km einträgt dann eben 220*25*0,30 gerechnet wird. Das hieße aber doch dann, dass der STPF „nur“ den einfachen Weg angerechnet bekäme und nicht den Hin- und den Rückweg. Verstehst Du was ich meine?
Ich hatte gedacht, dass die richtige Rechnung bei einer einfachen Entfernung von 25km 220*50*0,30 wäre…
DANKE!!!

Hallo,

wenn ich mir Steuerprogramme ansehe, wie z.B. Lexware habe ich
festgestellt, dass wenn man dort bspw. 25 km einträgt dann
eben 220*25*0,30 gerechnet wird.

Na das ist doch dann die einfache Entfernung?!
Und an dieser Stelle rechnet sogar Lexware richtig =)

Das hieße aber doch dann,
dass der STPF „nur“ den einfachen Weg angerechnet bekäme und
nicht den Hin- und den Rückweg. Verstehst Du was ich meine?

Hö? Er bekommt ja auch nur eine Fahrt…man kann natürlich darüber philosophieren, ob das nun der Hinweg oder der Rückweg ist.

Ich hatte gedacht, dass die richtige Rechnung bei einer
einfachen Entfernung von 25km 220*50*0,30 wäre…

Naahain, das ist die doppelte…

LG
S_E

Achso, ein Arbeitnehmer „bekommt“ „nur“ die einfache Strecke angerechnet?!?!?Okay, wieder was dazu gelernt!Und warum nicht die kompletten Wegstrecken? (Jetzt sag nicht weils so im Gesetz steht *g*)

Achso, ein Arbeitnehmer „bekommt“ „nur“ die einfache Strecke
angerechnet?!?!?Okay, wieder was dazu gelernt!Und warum nicht
die kompletten Wegstrecken? (Jetzt sag nicht weils so im
Gesetz steht *g*)

Wenn überhaupt, kann einem das die Gesetzesbegründung verraten.

Soweit ich weiß, bekommt man die volle Strecke angerechnet, wenn man eine Einsatzwechseltätigkeit hat, also nicht eine feste Arbeitstelle, sondern quasi herum reist.

Aber an sich möchte ich es auch nicht hinterfragen. Mein Metier ist eher die Sozialversicherung und da habe ich schon lange aufgehört zu hinterfragen, is so schon schlimm genug *gg*

Greet
S_E

Hallo,

Und warum nicht
die kompletten Wegstrecken?:

weil die Fahrt zur Arbeit beruflich ist, die Fahrt nach Hause aber privat.

Gruß
Lawrence

weil die Fahrt zur Arbeit beruflich ist, die Fahrt nach Hause
aber privat.

Schöne Begründung. Aber man sollte nicht das „warum“ hinterfragen.

Fest steht, daß die Entfernung in Werbungskosten umgerechnet abziehbar ist. Nicht die gefahrene Strecke, die grob geschätzt das Doppelte der Entfernung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald