Entfernungspauschale

Welche km (Hin- und Rückfahrt) kann ich als Selbständiger als Entfernungspauschale geltend machen für 2008?

Welche km (Hin- und Rückfahrt) kann ich als Selbständiger als
Entfernungspauschale geltend machen für 2008?

Hallo Unbekannt,
nun bin ich keine Steuerberaterin und darf das nicht, ich kann nur erzählen, wie ich es mache:
Wenn das Auto über 50 % geschäftlich genutzt wird, ist der PKW notwendiges Betriebsvermögen und das ist dann weniger eine Frage von Kilometerpauschal, sondern macht eine Entscheidung nötig zwischen 1% Regelung oder aber Fahrtenbuch mit Trennung privater und geschäftlicher Fahrten…
Unterhalb der 50 % Nutzung kann mit Pauschale oder tatsächlichen km-Kosten gearbeitet werden.

Für Fahrten zum Büro/Geschäft kann ich dann nur - wie Angestellte - die Entfernungspauschale geltend machen. Im Prinzip also nur eine einfache Fahrt. Für Fahrten zum Steuerberatungsbüro, zur Altpapierdeponie oder zu Kunden kann ich dann mit der Pauschale Hin- und Rückfahrt berechnen. Aber frag doch mal lieber die KollegInnen von der Steuerberatung, die können Dir dann sagen ob das stimmt…
Viel Erfolg,
Birgitt Torbrügge

Liebe Birgitt,
vielen lieben Dank für die ausführliche mail. Das hat mir schon sehr gut weitergeholfen:smile:
Liebe Grüße,
Ludmila Liebetrau