Frohes neues Jahr allerseits!
Ich habe zwei Wohnsitze: Aachen und Wuppertal. Ab April werde ich in Düsseldorf arbeiten. Ich werde wohl mal nach AC und mal nach W fahren nach der Arbeit.
Wovon hängt die neue Entfernungspauschale ab?
Wie hoch wird sie ca. sein?
Wird die E.Pauschale vom Erstwohnsitz aus berechnet?
Vielen Dank?
Wünsche Dir ebenso ein frohes Neues!
Du kannst im Rahmen der neuen Entfernungspauschale EINMAL pro Woche ZUSÄTZLICH eine Familienheimfahrt geltend machen. Die Familienheimfahrt wird dabei vom ersten Kilometer an mit 80 Pf berechnet - dies im Gegensatz zur „normalen“ Entfernungspauschale, bei der Du für die ersten 10 km 70 Pf und erst ab dem dem 11. Kilometer 80 Pf gelten machen kannst.
Familienheimfahrten können jedoch nur im Rahmen der zeitlich auf 2 Jahre beschränkte doppelten Haushaltsführung durchgeführt werden. Da aber Deine Wuppertaler Wohnung vermutlich relativ nah an Düsseldorf liegt, ist die berufliche Veranlassung der Aufteilung der Haushaltsführung auf zwei Wohnungen ja gegeben. Es reicht nämlich bereits, wenn die Zweitwohnung in der Nähe des Beschäftigungsortes liegt.
Alternativ könntest Du Deine Anfahrten aus Aachen und Wuppertal halt jeweils mit dem normalen Entfernungspauschalen-Satz berechnen und aufstellen. Also: die ersten 10 km 70 Pf, ab dem 11. km 80 Pf für die einfache Wegstrecke. Ich würde Dir aber dringend raten, nicht nur Tankbelege und Inspektionsrechnungen zu sammeln sondern auch ein Fahrtenbuch zu führen. Schon um dem FA gegenüber die verschiedenen Anfahrten sauber und transparent darzustellen. Vorbeugen kann nicht schaden . . .
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Das war ja super schnell und super gut. Vielen Dank.
Carsten.