Entfernungspauschale

Hallo Forum,

mir kam zu Ohren, das man jetzt anstatt einfacher Strecke zur Arbeit die Hin und Rückfahrtkosten absetzen kann.
Stimmt das?

Gruß
roland

Nein, bei den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte sind wie bisher die Entfernungskilometer anzusetzen, und zwar jetzt abgerundet, nicht mehr aufgerundet wie früher. Außerdem gilt ein Staffelsatz: bis 10 km 70 Pfg., für die Kilometer darüber 80 Pfg.