Entfernungspauschale

Hallo Forum,
zunächst zum Hintergrund:
für das Veranlagungsjahr 2001 hatte mir das Finanzamt die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt da mein Werbungskosten für Fahrten zum Arbeitsplatz sehr hoch sind (15000 DM im nach alter Regelung). Dem Fahrtenbuch habe ich wiedersprochen mit dem Hinweis bereits in 1999 und 2000 schwerpunktmäßig überprüft worden zu sein. Meinem Einspruch wurde wiedersprochen, ich brauche kein Fahrtenbuch zu führen. Allerdings hat man mir nahe gelegt sämtliche Belege die zum Nachweis der Fahrtkosten erforderlich seien, zu sammeln und mit einzureichen. Nur so könnte ich mehr als 10000 DM geltend machen. Meine Frage: wird es nicht ausreichen wenn ich die Anzahl Arbeitstage, die Wegstrecke und meinen Kilometerstand nachweisen kann um letztendlich meine Kosten geltend zu machen? Welche Art von Belegen muß ich sammeln? Ich habe einen Freibetrag eintragen lassen und befürchte nun, am Jahresende nachzahlen zu müssen!

Vielen Dank,
Jürgen

schweres Deutsch: meinem Antrag wurde entsprochen, nicht wiedersprochen!

Dem Fahrtenbuch habe ich wiedersprochen mit
dem Hinweis bereits in 1999 und 2000 schwerpunktmäßig
überprüft worden zu sein. Meinem Einspruch wurde
wiedersprochen, ich brauche kein Fahrtenbuch zu führen.

i.d.R. reichen z.B. Tankbelege oder Reparatur- und Kundendienstrechnungen, neue Reifen etc.
die wollen einfach sehen dass Du die km auch tatsächlich gefahren bist und in den Rechnungen ist ja auch der km-stand vermerkt. Weil Du könntest ja theoretisch auch mit dem Zug gefahren sein, und da hättest Du nach alter Regelung viel weniger absetzen können