mein Kollege und ich arbeiten in München (unsere beiden Familien sind aber in Berlin). Der Kollege fährt mich bei Heimfahrt (München-> Berlin) zur Arbeit (Berlin -> München) mit seinem Auto. Kann ich Entfernungspauschal für diese Fahrten abschreiben lassen, obwohl ich dem netten Kollegen für die Fahrten nicht bezahlen muss ? Wenn die Frage mit Ja beantwortet wird, wo kann ich die Paragraph dafür finden ?
ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du die Entfernungspauschale bei Deiner ESt meinst. Also das ist ganz einfach, wie auch die Felder schon aussagen. Eine Anrechnung auf die Werbungskosten gibt es bei Fahrten mit eigenem (!) PKW, Mofa etc.
Also ist dies schon mal nicht gegeben, da Dein Kollege fährt. Und dann noch etwas logisches: Da Du an Deinen Kollegen kein Geld zahlst, hast Du auch keine Aufwendungen, was also soll sich da steuermindernd auswirken?
Was in Frage käme, wäre an anderer Stelle evtl. doppelte Haushaltsführung, sicher aber Verpflegungsmehraufwand (ich glaube im Moment 48 DM für jeden Tag, den Du von 0:00 bis 24.00 von zu Hause abwesend bist, und 20 DM für Abwesenheit ab 14 h, 10 DM für Abwesenheit ab 8h. Dies ist wohl für die Tage, an denen ihr nach Hause oder zurück fährt, interessant.)
Villeicht bin ich bei den Pauschalen nicht komplett up-to-date, aber Du mußt ja nur bei Deiner EST die Anzahl der Tage mit entsprechenden Abwesenheitsstunden angeben.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Simone
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Bei einer Fahrgemeinschaft, bei der nur der Fahrer die Kosten trägt, konnten die Mitfahrer mangels eigenem Aufwand bis einschließlich dem Jahr 2000 keine Werbungskosten für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte ansetzen.
Ab dem Jahr 2001 ist das anders. Ab 2001 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale, und zwar:
DM 0,70 (ab 2002 € 0,36) für die ersten 10 Entfernungskilometer
DM 0,80 (ab 2002 € 0,40) für jeden weiteren Entf.km
§ 9(1) Nr. 4 EStG
Bei Euch könnten die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen (Wohnort Berlin, Arbeit in München).
Für die wöchentliche Heimfahrt gilt dann der erhöhte Satz von 0,80 DM bereits ab dem ersten km! (also auch bereits für die ersten 10km)
§ 9 (1) Nr. 5 EStG
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Danke für die Antwort …
Aber wie ich kann beweisen, wenn der Betrag höher ist als 10000 DM (soweit ich weiss: man muss nachweisen, wenn die Abschreibung höher als 10000 DM ist) ?? Denn mein Kollege braucht Benzinquittungen für ihn selbst !
Voraussetzung für einen Ansatz > 10.000 DM ab dem Jahr 2001 ist, dass du einen eigenen Wagen oder einen dir zur Nutzung überlassenen Wagen (Z.B. Leasing, Fahrzeug des Ehegatten oder der Eltern) tatsächlich benutzt.
Nur das musst Du nachweisen, auf die tatsächlichen Kosten kommt es hier für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte nicht an.
Ausnahme: Schwerbehinderte (§ 9 (2) EStG).
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Der Kollege hat vorgerechnet: er braucht für die Fahrt : Berlin München ca. 20.000 DM Benzin im 2001. Er sammelt diese Kosten für Abschreibung (doppelten Haushaltsführung).
Ich fahre also nur mit, kann ich die gleiche Summe wie der Kollege abschreiben oder nicht (oder nur bis 10000 DM, ohne Nachweis) ?
Hier sind Texte über
Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte :
…
Die Entfernungspauschale kann selbst dann in Anspruch genommen werden, wenn dem Arbeitnehmer keine Kosten für die Fahrten entstehen, beispielsweise als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft. In diesem Fall kann jeder Mitfahrer in der Steuererklärung die Entfernungspauschale geltend machen…
…
Entfernungspauschale bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 4 und 5 EStG n.F.)
Wie bisher die Kilometer-Pauschbeträge, wird auch die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung gelten.