Guten Tag,
meine Frau und ich wohnen in Frankfurt und Sie fährt unter der Woche von Mo-Fr nach Freiburg mit dem eigenen Auto zur Arbeit. Ich kann nun in unserem Steuerprogramm hierfür folgende Angaben machen:Entfernung in km und Anzahl an Tagen, also jede Woche einmal. Das macht im Monat etwa 4 Fahrten. Diese werden dann vom Programm als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Entfernungspauschale) eingesetzt und das Programm errechnet einen Betrag hierfür.
Was wir uns jetzt fragen ist, ob dmit dieser Entfernungspauschale nicht die Fahrten zwischen der Wohnung in Freiburg und der Arbeitsstätte in Freiburg gemeint sind (ca. 2km). Aber man kann doch sicherlich auch die wöchentlichen Fahrten zwischen Frankfurt und Freiburg geltend machen oder ?
Danke
Bernd
Wenn ich Dich richtig verstehe, besteht eine Doppelte Haushaltsführung in Freiburg?!
In dem Fall kann diese angesetzt werden und darin die wöchentlichen Heimfahrten nach Frankfurt (je Entfernungs-KM bis 2003 noch 0,40 €, ab 2004 nur noch 0,30 €).
Während der Woche kommen dann nur die 2 km zum Ansatz.
Gruß musician
Hallo Musician,
Wenn ich Dich richtig verstehe, besteht eine Doppelte
Haushaltsführung in Freiburg?!
Ja genau richtig verstanden. Ich hatte mich wohl etwas umständlich ausgedrückt.
In dem Fall kann diese angesetzt werden und darin die
wöchentlichen Heimfahrten nach Frankfurt (je Entfernungs-KM
bis 2003 noch 0,40 €, ab 2004 nur noch 0,30 €).
Während der Woche kommen dann nur die 2 km zum Ansatz.
OK ! Die wöchentlichen Heimfahrten habe ich nun eingetragen nun frage ich mich aber wo trage ich denn die 2 km während der Woche ein ?
Danke
OK ! Die wöchentlichen Heimfahrten habe ich nun eingetragen
nun frage ich mich aber wo trage ich denn die 2 km während der
Woche ein ?
Auf der Rückseite der Anlage N gibst Du in Zeile 33 (oder ist’s 34?) Die Arbeitsstätte ein, die in Freiburg ist (2 km Entfernung). Die Doppelte Haushaltsführung kannst weiter unten am Ende der Seite eintragen. Ich vermute, Du hast diese jetzt oben eingetragen.
Greets
musisian
d:o))
Auf der Rückseite der Anlage N gibst Du in Zeile 33 (oder
ist’s 34?) Die Arbeitsstätte ein, die in Freiburg ist (2 km
Entfernung). Die Doppelte Haushaltsführung kannst weiter unten
am Ende der Seite eintragen. Ich vermute, Du hast diese jetzt
oben eingetragen.
Oh ja du hast recht… Ich habe beide Fahrten oben eingetragen. Die doppelte Haushaltsführung muss unter rein. Danke. Jetzt siehts schon viel besser aus.