Hallo, hätte mal paar allgemeine Fragen zur Entfernungspauschale.
Es sind ja nur noch ab dem 21.km 30cent pro km ansetzbar. Ignoriert das FA alles bis 20 km automatisch?
Was ich bis jetzt so im Netz gefunden habe, hat sich das ja seit 1.1.07 geändert.
Heißt das jetzt, dass ab diesen Zeitpunkt alle ESt so behandelt werden, egal aus welchem Jahr sie sind?
Wie sieht es bei Lernfahrten und Fahrten zur Fortbildungsstätte aus?
Hat sich da auch etwas geändert, oder ists wie vorher - Hin und Rückfahrt 30 cent pro km?
Danke Mathias
Servus,
Ignoriert das FA alles bis 20 km automatisch?
Die Formulare zur ESt-Erklärung 2007 werden erst in einigen Monaten veröffentlicht. Es wäre aber plausibel, dass unverändert die gesamte Entfernung in der Erklärung angegeben wird, und der Rest bei der Veranlagung gerechnet wird. So wie es heute schon mit Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist, wenn diese die Arbeitnehmerpauschale nicht erreichen.
Was ich bis jetzt so im Netz gefunden habe, hat sich das ja
seit 1.1.07 geändert.
Richtig, allerdings noch mit einem kleinen Fragezeichen dran: Es wird noch ein Richterspruch aus Karlsruhe erwartet. Erfahrungsgemäß wird vom Verfassungsgericht aber Steuerrecht nicht rückwirkend kassiert.
Heißt das jetzt, dass ab diesen Zeitpunkt alle ESt so
behandelt werden, egal aus welchem Jahr sie sind?
Nein, die ESt ist eine Jahressteuer: Für 2005 gilt das Recht aus 2005, für 2006 gilt das Recht aus 2006 usw. Es gibt seltene Ausnahmen von rückwirkender Gesetzgebung (die ja eigentlich nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, aber das gehört woanders hin), aber die sind wie gesagt sehr rar.
Wie sieht es bei Lernfahrten und Fahrten zur
Fortbildungsstätte aus?
Dienstreisen werden wie bisher behandelt.
Schöne Grüße
MM
Die Formulare zur ESt-Erklärung 2007 werden erst in einigen Monaten veröffentlicht. Es wäre aber plausibel, dass unverändert die gesamte Entfernung in der Erklärung angegeben wird
Das sehe ich auch so. Im Antrag für Lohnsteuerermäßigung ab 2007 sind nämlich auch die gesamten Kilometer einzutragen. Die Kürzung erfolgt durch das Finanzamt.
http://www.fin-rlp.de/80Service/Vordrucke/2007/lst3a…
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Danke
Danke für die schnelle Antwort!