Hallo,
im Jahre 2002 hat jemand ca. 500 € in selbständiger Arbeit verdient ( Putzen ).
Das läuft, wurde hier schon erörtert, auf der Anlage GSE. Es gibt einen Vertrag
und eine Rechnung über den bezahlten Lohn.
Was ist in einem solchen Fall mit der Entfernungspauschale. Wie wird das
angegeben? Wird das Rechnungsergebnis ( 0,36 € x Tage x km ) vom Gewinn
abgezogen? Oder berechnet das Finanzamt das anders?
Wie wird das in der Anlage am besten aufgeführt? Kann man die
Entfernungspauschale als Kosten bezeichnen und den Lohn als Nutzen und die
Differenz ist der Gewinn?
Bitte um Hilfe und danke schonmal - awi
Hi !
ja genau so.
Einnahmen laut Rechnung
abzgl. Ausgaben:
- Anzahl der Fahrten x zurückgelegte Kilometer (also Hin- und Rückfahrt) x € 0,30
- andere Kosten: Reinigungsmittel, Bürobedarf, Porto, …
BARUL76
Hallo,
ja genau so.
söhr schen.
- Anzahl der Fahrten x zurückgelegte Kilometer (also Hin- und
Rückfahrt) x € 0,30
warum 30 Cent? Waren das nicht mal 36? Und wieso hin und Rückweg? Irgendwie
dachte ich immer, das gilt nur für die einfache Strecke…
Also, nicht daß es jemanden stört, wenns das Doppelte gibt…
bitte nochmal aufklären - DANKE!
Hi !
bei Fahrten zwischen wohnung und Arbeitsstätte gelten für die ersten 10 km € 0,36 und ab dem 11. km € 0,40. Hier ist nur die Hinfahrt zu berücksichtigen.
Bei allen anderen Fahrten sind je gefahrenem km € 0,30 anzusetzen. Bei den Fahrten zu deinem Auftraggeber handelt es sich um solche Fahrten, weshalb auch die € 0,30 zum Tragen kommen.
BARUL76