Also Person A ist bei Betrieb B beschäftigt. Im Arbeitsvertrag steht überhaupt nichts über die Arbeitszeiten und im Tarifvertrag steht was von 39 Stunden die Woche. Aber ob diese 39 Stunden nun an 5, 6 oder 7 Tagen die Woche abzuleisten sind, steht nirgends. Die Arbeitszeiten werden auch nicht erfasst, sondern jeder Mitarbeiter kommt und geht wann er will und soll selber darauf achten, dass er „genug“ arbeitet.
Viele Mitarbeiter kommen auch am Wochenende ins Büro (Samstag, Sonntag) und der Chef erwartet das auch.
Nun die Frage: Können die Mitarbeiter die Entfernungspauschale für alle Tage, an denen sie tatsächlich anwesend waren auch geltend machen oder würde das Finanzamt dann sagen, das wäre gar nicht nötig gewesen, man hätte die Arbeit auch an 5 Tagen machen können? Die Sache ist ja die, dass diese 5 Tage nirgends fixiert sind, also weder im Arbeits- noch im Tarifvertrag.