Also Person A ist bei Betrieb B beschäftigt. Im Arbeitsvertrag steht überhaupt nichts über die Arbeitszeiten und im Tarifvertrag steht was von 39 Stunden die Woche. Aber ob diese 39 Stunden nun an 5, 6 oder 7 Tagen die Woche abzuleisten sind, steht nirgends. Die Arbeitszeiten werden auch nicht erfasst, sondern jeder Mitarbeiter kommt und geht wann er will und soll selber darauf achten, dass er „genug“ arbeitet.
Viele Mitarbeiter kommen auch am Wochenende ins Büro (Samstag, Sonntag) und der Chef erwartet das auch.
Nun die Frage: Können die Mitarbeiter die Entfernungspauschale für alle Tage, an denen sie tatsächlich anwesend waren auch geltend machen oder würde das Finanzamt dann sagen, das wäre gar nicht nötig gewesen, man hätte die Arbeit auch an 5 Tagen machen können? Die Sache ist ja die, dass diese 5 Tage nirgends fixiert sind, also weder im Arbeits- noch im Tarifvertrag.
Mir ist bekannt, dass für Sonn- und Feiertagsarbeit normalerweise ein Ersatzruhetag gewährt werden müsste. Dies sei auch gegeben. Es ist nicht so, dass die Mitarbeiter 365 Tage im Jahr arbeiten, aber es kann schon mal sein, dass sie 14 Tage am Stück arbeiten, also 2x hintereinander eine 7-Tage-Woche absolvieren, so dass sie vielleicht auf insgesamt 10-20 7-Tage-Wochen im Jahr kommen.
in dem Fall sollte man der Steuererklärung eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus der die tatsächlichen Arbeitstage hervorgehen.
Kann der Arbeitgeber dies, wegen unzureichender Zeiterfassung nicht genau bestäütigen, so dürfte es auch genügen, wenn er bescheinigt, dass Wochenendarbeit im Betrieb die Regel ist.
Arbeitsrechtliche Komponeneten prüft das Finanzamt nicht.