Hallo Zusammen,
Ihr merkt es vermutlich, ich habe heute meine Vertrackte-Steuer-Fragen-Phase.
Also nun zur „Entfernungspauschale“. In dutzenden Beiträgen lese ich so oder ähnlich: „Ob die Strecke mit Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt wird, spielt keine Rolle.“
Aber was ist mit Fußgängern? Okay - wer 2 km von der Arbeitsstelle wohnt und die zu Fuß läuft, wird damit nicht auf relevante Werbungskosten kommen. Aber wenn z.B. durch Kosten einer Weiterbildung die Grenze überschritten wird, stellt sich schon die Frage ob man die 220 x 2 x 0,3 = 132 EUR an Werbungskosten noch mitnehmen darf.
Oder ein anderer denkbarer Fall: Es zählen ja nur die vollen km. Wer also 39,9 km Weg zur Arbeit hat, kann nur 39 ansetzen. Was aber wenn es an der Arbeitsstelle keine Parkplätze gibt? Der Weg von Wohnort zum nächstgelegenen Parkplatz beträgt vielleicht 40,5 km und dann läuft er noch 0,6 km bis zum Arbeitsort. Was kann er/sie nun ansetzen, 39 km, 40 km oder 41 km?
Und wo wir dabei sind: Die Kosten des Parkplatzes am Arbeitsort dürfen ja nicht zusätzlich angesetzt werden. Laufen da vielleicht schon Klagen gegen? Bei den horrenden Kosten in Innerstädten bleibt doch für einen Arbeitnehmer, der für einen Arbeitstag 10 EUR oder mehr Parkplatzkosten zahlen muß, kein Geld mehr für Benzin und Abnutzung des Autos über! Eine klarer Benachteiligung von AN in Kleinunternehmen gegenüber AN von Behörden und Großunternehmen die i.d.R. Parkplätze für Ihr Personal bereit halten und die Kosten dafür auch steuerlich geltend machen dürfen.
So reicht für heute - hab’ zwar noch ein paar mehr Fragen in petto, aber warte erst mal die Antworten ab.
Gruß Conrad