Entfernungspauschale bei 400,- EUR Job

Hallo Steuerexperten!

Es geht um folgendes:

Ich übe eine ganz normale Beschäftigung aus und arbeite nebenher in den Abendstunden noch auf 400,- EUR Basis.

Da es zwei unterschiedliche Beschäftigungen sind, darf ich ja meines Wissens grundsätzlich für jede Beschäftigung die Entferungspauschale ansetzen.

Wie ist dies jedoch bei dem 400,- EUR Job, der ja steuerfrei ist. Darf hier dann trotzdem die Entfernungspauschale geltendgemacht werden? Danke schon mal für eure Hilfe!

Viele Grüße
Florian

Hallo,
das müsste eigentlich die Logik sagen:
Wenn du für einen Job keine Steuern zahlst, kannst du auch nichts absetzen.

Gruß
HaWeThie