Hallo Steuerexperten,
ich verzweifele so langsam und benötige dringend Hilfe. Folgende Situation:
Ich bin als Bauleiter tätig. Mein AG stellt mir einen Dienstwagen (1%-Regelung). Zusätzlich werden 0,03% für die einfache Strecke von der Wohnung zum Büro (= ständige Arbeitsstätte) angesetzt (geldwerter Vorteil). Faktisch bin ich jedoch den überwiegenden Teil der Zeit nicht im Büro, sondern direkt auf den Baustellen tätig. Soll heißen, ich fahre i.d.R. morgens von der Wohnung zur Baustelle und abends wieder zurück.
In der letzten EkSt-Erklärung habe ich angegeben, dass ich einmal pro Woche im Büro tätig war, die anderen Tage direkt auf einer Bst. In der Gesamtaufstellung habe ich sowohl die km zum Büro, als auch die zur Bst angegeben. Die Wege zur Bst waren dabei länger, als die zum Büro.
Das FA hat jedoch in dem Bescheid gar keine Entfernungspauschale angesetzt – warum nicht? Die Entfernungspauschale steht doch jedem AN unabhängig vom Verkehrsmittel zu. Besteht hier ein Problem mit der Angabe, dass ich die wenigste Zeit im Büro tätig war? Irgendwie steige ich da nicht durch.
Ergänzung: Die Kosten für Verpflegung bei Abwesenheit von mehr als 8h wurden in voller Höhe für die Tage, die ich auf der Bst tätig war gewährt.
Laut Definition liegt in meinem Fall trotz ständig wechselnder Arbeitsstätten keine Einsatzwechseltätigkeit vor, da es offiziell eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt. Aber welche ist das nun, das Büro oder doch die Bst?
Ich bin jetzt komplett unsicher, wie ich die Aufstellung für 2009 gestallten soll. Insgesamt war ich maximal 10% der Gesamtzeit im Büro tätig, den Hauptteil der Zeit auf einer Bst. Die Verpflegungskosten sollen natürlich auch weiterhin geltend gemacht werden. Wie kann ich jetzt das Optimum herausholen?
An dieser Stelle schon einmal ein dickes Dankeschön für eure Unterstützung.
Bin kein Steuerexperte (aus Erfahrungswerte Bauleiter).
In deinem Fall würde ich nur die Entfernungspauschale
der Baustelle angeben, da du auch diese am meisten und
am weitesten Anfährst, was darüber hinaus ist, da
enstehet nur Verwirrung beim Finanzamt.
Hallo Steuerexperten,
ich verzweifele so langsam und benötige dringend
Hilfe.
Folgende Situation:
Ich bin als Bauleiter tätig. Mein AG stellt mir einen
Dienstwagen (1%-Regelung). Zusätzlich werden 0,03% für
die
einfache Strecke von der Wohnung zum Büro (= ständige
Arbeitsstätte) angesetzt (geldwerter Vorteil).
Faktisch bin
ich jedoch den überwiegenden Teil der Zeit nicht im
Büro,
sondern direkt auf den Baustellen tätig. Soll heißen,
ich
fahre i.d.R. morgens von der Wohnung zur Baustelle und
abends
wieder zurück.
In der letzten EkSt-Erklärung habe ich angegeben, dass
ich
einmal pro Woche im Büro tätig war, die anderen Tage
direkt
auf einer Bst. In der Gesamtaufstellung habe ich
sowohl die km
zum Büro, als auch die zur Bst angegeben. Die Wege zur
Bst
waren dabei länger, als die zum Büro.
Das FA hat jedoch in dem Bescheid gar keine
Entfernungspauschale angesetzt – warum nicht? Die
Entfernungspauschale steht doch jedem AN unabhängig
vom
Verkehrsmittel zu. Besteht hier ein Problem mit der
Angabe,
dass ich die wenigste Zeit im Büro tätig war?
Irgendwie steige
ich da nicht durch.
Ergänzung: Die Kosten für Verpflegung bei Abwesenheit
von mehr
als 8h wurden in voller Höhe für die Tage, die ich auf
der Bst
tätig war gewährt.
Laut Definition liegt in meinem Fall trotz ständig
wechselnder
Arbeitsstätten keine Einsatzwechseltätigkeit vor, da
es
offiziell eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt. Aber
welche ist
das nun, das Büro oder doch die Bst?
Ich bin jetzt komplett unsicher, wie ich die
Aufstellung für
2009 gestallten soll. Insgesamt war ich maximal 10%
der
Gesamtzeit im Büro tätig, den Hauptteil der Zeit auf
einer
Bst. Die Verpflegungskosten sollen natürlich auch
weiterhin
geltend gemacht werden. Wie kann ich jetzt das Optimum
herausholen?
An dieser Stelle schon einmal ein dickes Dankeschön
für eure
Unterstützung.