Entfernungspauschale bei Dienstwagen

Hallo Steuerexperten,

ich verzweifele so langsam und benötige dringend Hilfe. Folgende Situation:

Ich bin als Bauleiter tätig. Mein AG stellt mir einen Dienstwagen (1%-Regelung). Zusätzlich werden 0,03% für die einfache Strecke von der Wohnung zum Büro (= ständige Arbeitsstätte) angesetzt (geldwerter Vorteil). Faktisch bin ich jedoch den überwiegenden Teil der Zeit nicht im Büro, sondern direkt auf den Baustellen tätig. Soll heißen, ich fahre i.d.R. morgens von der Wohnung zur Baustelle und abends wieder zurück.

In der letzten EkSt-Erklärung habe ich angegeben, dass ich einmal pro Woche im Büro tätig war, die anderen Tage direkt auf einer Bst. In der Gesamtaufstellung habe ich sowohl die km zum Büro, als auch die zur Bst angegeben. Die Wege zur Bst waren dabei länger, als die zum Büro.

Das FA hat jedoch in dem Bescheid gar keine Entfernungspauschale angesetzt – warum nicht? Die Entfernungspauschale steht doch jedem AN unabhängig vom Verkehrsmittel zu. Besteht hier ein Problem mit der Angabe, dass ich die wenigste Zeit im Büro tätig war? Irgendwie steige ich da nicht durch.

Ergänzung: Die Kosten für Verpflegung bei Abwesenheit von mehr als 8h wurden in voller Höhe für die Tage, die ich auf der Bst tätig war gewährt.

Laut Definition liegt in meinem Fall trotz ständig wechselnder Arbeitsstätten keine Einsatzwechseltätigkeit vor, da es offiziell eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt. Aber welche ist das nun, das Büro oder doch die Bst?

Ich bin jetzt komplett unsicher, wie ich die Aufstellung für 2009 gestallten soll. Insgesamt war ich maximal 10% der Gesamtzeit im Büro tätig, den Hauptteil der Zeit auf einer Bst. Die Verpflegungskosten sollen natürlich auch weiterhin geltend gemacht werden. Wie kann ich jetzt das Optimum herausholen?

An dieser Stelle schon einmal ein dickes Dankeschön für eure Unterstützung.

Bin kein Steuerexperte (aus Erfahrungswerte Bauleiter).
In deinem Fall würde ich nur die Entfernungspauschale
der Baustelle angeben, da du auch diese am meisten und
am weitesten Anfährst, was darüber hinaus ist, da
enstehet nur Verwirrung beim Finanzamt.

Hallo Steuerexperten,

ich verzweifele so langsam und benötige dringend

Hilfe.

Folgende Situation:

Ich bin als Bauleiter tätig. Mein AG stellt mir einen
Dienstwagen (1%-Regelung). Zusätzlich werden 0,03% für

die

einfache Strecke von der Wohnung zum Büro (= ständige
Arbeitsstätte) angesetzt (geldwerter Vorteil).

Faktisch bin

ich jedoch den überwiegenden Teil der Zeit nicht im

Büro,

sondern direkt auf den Baustellen tätig. Soll heißen,

ich

fahre i.d.R. morgens von der Wohnung zur Baustelle und

abends

wieder zurück.

In der letzten EkSt-Erklärung habe ich angegeben, dass

ich

einmal pro Woche im Büro tätig war, die anderen Tage

direkt

auf einer Bst. In der Gesamtaufstellung habe ich

sowohl die km

zum Büro, als auch die zur Bst angegeben. Die Wege zur

Bst

waren dabei länger, als die zum Büro.

Das FA hat jedoch in dem Bescheid gar keine
Entfernungspauschale angesetzt – warum nicht? Die
Entfernungspauschale steht doch jedem AN unabhängig

vom

Verkehrsmittel zu. Besteht hier ein Problem mit der

Angabe,

dass ich die wenigste Zeit im Büro tätig war?

Irgendwie steige

ich da nicht durch.

Ergänzung: Die Kosten für Verpflegung bei Abwesenheit

von mehr

als 8h wurden in voller Höhe für die Tage, die ich auf

der Bst

tätig war gewährt.

Laut Definition liegt in meinem Fall trotz ständig

wechselnder

Arbeitsstätten keine Einsatzwechseltätigkeit vor, da

es

offiziell eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt. Aber

welche ist

das nun, das Büro oder doch die Bst?

Ich bin jetzt komplett unsicher, wie ich die

Aufstellung für

2009 gestallten soll. Insgesamt war ich maximal 10%

der

Gesamtzeit im Büro tätig, den Hauptteil der Zeit auf

einer

Bst. Die Verpflegungskosten sollen natürlich auch

weiterhin

geltend gemacht werden. Wie kann ich jetzt das Optimum
herausholen?

An dieser Stelle schon einmal ein dickes Dankeschön

für eure

Unterstützung.