Hallo Steuerexperten,
wenn einem AN ein Dienstwagen gestellt wird, der mit 1% zzgl. 0,03% für die km von der Wohnung zur Arbeitsstätte versteuert wird, dann kann doch eigentlich die Entfernungspauschale geltend gemacht werden - richtig? Allerdings gibt es auch besondere Begebenheiten, mit denen das FA offensichtlich überfordert ist. Folgende Situation:
Ein Bauleiter hat offiziell eine ständige Arbeitsstätte in einem Büro. Faktisch wird er jedoch den überwiegenden Teil der Zeit nicht im Büro, sondern direkt auf den Baustellen tätig sein. Soll heißen, er fährt i.d.R. morgens von der Wohnung zur Baustelle und abends wieder zurück.
Wie sollte dieser Umstand nun am sinnvollsten in der EkSt-Erklärung angegeben werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Aspekt, dass zusätzlich für jeden Tag mit einer Abwesenheit von mehr als 8h vom Büro oder der Wohnung Verpflegungsgeld gewährt wird.
Hier ein Bsp. für Angaben in der EkSt-Erklärung:
Einmal pro Woche ist ein BL im Büro tätig, die anderen Tage direkt auf einer Bst. Die Wege zur Bst sind dabei länger, als die zum Büro. Das FA hat bei einem Bekannten für die vorgenannten Angaben jedoch gar keine Entfernungspauschale angesetzt – warum nicht? Hätte eher angegeben werden sollen, dass man jeden Tag erst ins Büro und von dort zur Bst gefahren ist oder hat das FA evtl. einen Fehler gemacht? Die Verpflegungskosten für die Tage auf der Bst wurden gewährt.
Laut Definition liegt in diesem Fall trotz ständig wechselnder Arbeitsstätten keine Einsatzwechseltätigkeit vor, da es offiziell eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt. Aber welche ist das nun, das Büro oder doch die Bst?
An dieser Stelle schon einmal ein dickes Dankeschön für eure Unterstützung.