Entfernungspauschale bei Dienstwagen

Hallo Steuerexperten,

wenn einem AN ein Dienstwagen gestellt wird, der mit 1% zzgl. 0,03% für die km von der Wohnung zur Arbeitsstätte versteuert wird, dann kann doch eigentlich die Entfernungspauschale geltend gemacht werden - richtig? Allerdings gibt es auch besondere Begebenheiten, mit denen das FA offensichtlich überfordert ist. Folgende Situation:

Ein Bauleiter hat offiziell eine ständige Arbeitsstätte in einem Büro. Faktisch wird er jedoch den überwiegenden Teil der Zeit nicht im Büro, sondern direkt auf den Baustellen tätig sein. Soll heißen, er fährt i.d.R. morgens von der Wohnung zur Baustelle und abends wieder zurück.

Wie sollte dieser Umstand nun am sinnvollsten in der EkSt-Erklärung angegeben werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Aspekt, dass zusätzlich für jeden Tag mit einer Abwesenheit von mehr als 8h vom Büro oder der Wohnung Verpflegungsgeld gewährt wird.

Hier ein Bsp. für Angaben in der EkSt-Erklärung:

Einmal pro Woche ist ein BL im Büro tätig, die anderen Tage direkt auf einer Bst. Die Wege zur Bst sind dabei länger, als die zum Büro. Das FA hat bei einem Bekannten für die vorgenannten Angaben jedoch gar keine Entfernungspauschale angesetzt – warum nicht? Hätte eher angegeben werden sollen, dass man jeden Tag erst ins Büro und von dort zur Bst gefahren ist oder hat das FA evtl. einen Fehler gemacht? Die Verpflegungskosten für die Tage auf der Bst wurden gewährt.

Laut Definition liegt in diesem Fall trotz ständig wechselnder Arbeitsstätten keine Einsatzwechseltätigkeit vor, da es offiziell eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt. Aber welche ist das nun, das Büro oder doch die Bst?

An dieser Stelle schon einmal ein dickes Dankeschön für eure Unterstützung.

Hallo Steuerexperten,

wenn einem AN ein Dienstwagen gestellt wird, der mit 1% zzgl.
0,03% für die km von der Wohnung zur Arbeitsstätte versteuert
wird, dann kann doch eigentlich die Entfernungspauschale
geltend gemacht werden - richtig?

Richtig

Allerdings gibt es auch
besondere Begebenheiten, mit denen das FA offensichtlich
überfordert ist.

Kann passieren, oft ist es aber auch so dass der Steuerpflcihtige damit überfordert ist…

Wie sollte dieser Umstand nun am sinnvollsten in der
EkSt-Erklärung angegeben werden?

Gar nicht-die Baustellen sind nicht regelmässige Arbeitsstätten, also sind die Fahrten dorthin keine Fahrten Wohnung - Arbeit, sondern Dienstreisen. Da der AG den PKW zahlt, hat der AN keine Kosten, kann somit nichts geltend machen.

Wichtig ist in diesem
Zusammenhang auch der Aspekt, dass zusätzlich für jeden Tag
mit einer Abwesenheit von mehr als 8h vom Büro oder der
Wohnung Verpflegungsgeld gewährt wird.

Das bestätigt nur, dass es sich um Dienstreisen handelt.

Einmal pro Woche ist ein BL im Büro tätig, die anderen Tage
direkt auf einer Bst. Die Wege zur Bst sind dabei länger, als
die zum Büro. Das FA hat bei einem Bekannten für die
vorgenannten Angaben jedoch gar keine Entfernungspauschale
angesetzt – warum nicht?

Weil es sich um Diensreisen handelt!

Hätte eher angegeben werden sollen,
dass man jeden Tag erst ins Büro und von dort zur Bst gefahren
ist

Das wäre Steuerhinterziehung.

oder hat das FA evtl. einen Fehler gemacht?

Nein, das Da wohl nicht.

Die Verpflegungskosten für die Tage auf der Bst wurden gewährt.

Ist ja auch richtig

Laut Definition liegt in diesem Fall trotz ständig wechselnder
Arbeitsstätten keine Einsatzwechseltätigkeit vor, da es
offiziell eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt. Aber welche ist
das nun, das Büro oder doch die Bst?

Das Büro

PS: Aufgrund dieses Satzes:

Das FA hat bei einem Bekannten…

darf ich doch mal auf die §§ 5 ff StBerG (http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html) hinweisen…

Hallo Clematis,

zunächst einmal muss ich sagen: „wow“. Um diese Uhrzeit (05.56) fachlich sattelfest und trotzdem leicht verständlich zu antworten ist beeindruckend - vielen Dank.

Eigentlich ist das ganze Thema offensichtlich doch recht einfach. Die Pendlerpauschale gilt für Fahrten zur ständigen Arbeitsstätte (Büro), die Verpflegungspauschale aufgrund von Auswärtstätigkeit bei „Dienstreisen“ (Aufenthaltsort außerhalb der ständigen Arbeitsstätte).

Mir stellt sich trotzdem die Frage: schließt das Eine das Andere aus? Angenommen der Weg führt morgens ins Büro, man geht dort für 1-2 Stunden seiner Bürotätigkeit nach und fährt dann zur Baustelle, auf der man 8h oder mehr tätig ist. Ein Arbeitstag mit 12 oder mehr Stunden ist für einen Bauleiter eher die Regel als die Ausnahme. Nach meinem Verständnis müsste in diesem Fall sowohl die Pendlerpauschale, als auch die Verplegungspauschale zum Tragen kommen. Ich betone an dieser Stelle, dass es hier nicht um Möglichkeiten zum Steuerbetrug geht, sondern einzig und allein darum, das Thema bestmöglich zu verstehen um jedwede Unsicherheit zu beseitigen.

Besten Dank im Voraus.

Nach meinem Verständnis
müsste in diesem Fall sowohl die Pendlerpauschale, als auch
die Verplegungspauschale zum Tragen kommen.

Ja, kein Problem, solange der AN dann mehr als 8 h vom Büro (regelmässige Arbeitsstätte) weg ist!