Entfernungspauschale bei Mitfahrern

Hallo, es geht um die Steuererklärung 2010 genauer gesagt um die entfernungspauschale, mal angenommen jemand ist mitfahrer bei einem bekannten, zahlt monatlich spritgeld (selbst kein auto). Wie muss man das bei den werbungskosten angeben? Muss denn der Andere angeben, das er einen Mitfahrer hat, das dies das FA überprüfen kann? wenn ja wo muss man dies angeben?

LG

Kann keiner weiter helfen?

Hallo!

Es heißt Entfernungspauschale. Für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte werden pro Entfernungskilometer 0,30 € als Werbungskosten berücksichtigt.

Das Wort EntfernungsPAUSCHALE bringt es schon zum Ausdruck: Man kann den Berag absetzen, ganz egal ob man selbst fährt, Mitfahrer ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln (außer Flugzeug) fährt, mit dem Fahrrad fährt oder läuft.

Es ist also imm Entfernung * 0,30 € * Anzahl Arbeitstage.

Gruß

derschwede77