Entfernungspauschale bei Umleitung

Hallo zusammen,

angenommen, es werden auf der Wegstrecke zur Arbeit Umleitungen eingerichtet, so kann doch vermutlich für diese Zeit eine entsprechend höhere km-Anzahl geltend gemacht werden, oder?
Gilt dies auch, wenn man anstatt des PKW öffentliche Verkehrsmittel benutzt?

Grüße

Hi,

angenommen, es werden auf der Wegstrecke zur Arbeit
Umleitungen eingerichtet, so kann doch vermutlich für diese
Zeit eine entsprechend höhere km-Anzahl geltend gemacht
werden, oder?

ja, mit dem PKW

Gilt dies auch, wenn man anstatt des PKW öffentliche
Verkehrsmittel benutzt?

nee, oder war die Umleitung für die Schienenstrecke? Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung verkehrsmittelunabhängig.

Mit entsprechender Begründung ist aber sowas möglich. Ich würde eben die tatsächlich benutzte Strecke angeben.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda

nee, oder war die Umleitung für die Schienenstrecke?

Das nicht, aber nehmen wir an, die Umleitung betrifft auch die Busverbindung.

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung
verkehrsmittelunabhängig.

Und diese ist für einen bestimmten Zeitraum eben nicht verfügbar.

Grüße