Entfernungspauschale bei wechs. Arbeitsplatz

Hallo,

mal angenommen, jemand würde von seinem Arbeitgeber an einen anderen „ausgeliehen“, Arbeitsvertrag bliebe aber so wie er ist. Die andere Abrbeitsstelle wäre aber weiter entfernt. Als Kompensation bekäme der Arbeitnehmer die Fahrzeit als Arbeitszeit angerechnet und die Fahrtkosten würden auf Basis eines Dienstreiseantrages mit 20 Cent/km kompensiert.

Was müßte der Arbeitnehmer denn dann bei der Steuererklärung angeben was Wege zur Arbeit angeht?
Strecke zum alten Arbeitsort, obwohl dort ja nicht gearbeitet würde?
Strecke zum neuen Arbeitsort, obwohl es bereits Geld dafür gegeben hätte?
Gar keine Entfernungspauschale absetzbar?

Schöne Grüße,

Chris

Hallo,

natürlich ist der tatsächliche Arbeitsweg anzugeben, allerdings auch die vom AG vorgenommenen Zusatzzahlungen.
Um keinerlei Probleme mit dem FA zu bekommen, empfiehlt sich generell das Führen eines Fahrtenbuches; dies ist als Dokument vom FA generell anzuerkennen und der Zeitaufwand liegt da ja nur bei weniger als 1 Minute am Tag, nämlich Fahrtbeginn, Uhrzeit, Fahrtziel und Rückreise etc.

lG

=HALLO()

Das würde ich nicht als Fahrten zur Arbeitsstätte angeben, sondern als Reisekosten, mit Verpflegungsmehraufwand für jeden Tag. 30 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer und 6 Euro pauschal pro Tag, abzüglich der Arbeitgebererstattung. Versuchen sollte man das. Ob es durchgeht kommt auf die Umstände des Einzelfalls und die Kampflust des Finanzbeamten an, aber es gab 2012 einiges an Rechtsprechung, die solche Ansätze unterstützt hat…

Den Hinweis mit dem Fahrtenbuch kannst du vergessen, wozu soll das gut sein? Es ist ja kein Dienstwagen im Spiel.

=TSCHÜSS()