Hallo,
mal angenommen, jemand würde von seinem Arbeitgeber an einen anderen „ausgeliehen“, Arbeitsvertrag bliebe aber so wie er ist. Die andere Abrbeitsstelle wäre aber weiter entfernt. Als Kompensation bekäme der Arbeitnehmer die Fahrzeit als Arbeitszeit angerechnet und die Fahrtkosten würden auf Basis eines Dienstreiseantrages mit 20 Cent/km kompensiert.
Was müßte der Arbeitnehmer denn dann bei der Steuererklärung angeben was Wege zur Arbeit angeht?
Strecke zum alten Arbeitsort, obwohl dort ja nicht gearbeitet würde?
Strecke zum neuen Arbeitsort, obwohl es bereits Geld dafür gegeben hätte?
Gar keine Entfernungspauschale absetzbar?
Schöne Grüße,
Chris