Entfernungspauschale bei zwei Wohnsitzen(theoretisch)

Hallo Allen,
bisheriger Hauptwohnsitz ist 20 km vom Arbeitsplatz entfernt. Arbeitnehmer kauft 40km vom Arbeitplatz entfernt eine Wohnung um mit Partnerin zusammenzuleben.
Er behält den alten Wohnsitz bei, da Sohn dort noch eine Ausbildung macht und dort zukünftig alleine lebt.

Der Arbeitnehmer wird die 40km für díe Entfernungspauschale heranziehen.

Ist es entscheidend, dass er den neuen  Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmeldet?
Muss er sich im alten Wohnsitz abmelden oder kann er ihn als Nebenwohnsitz beibehalten?

Arbeitnehmer befürchtet, da theoretisch die Möglichkeit besteht direkt von der alten Wonung zum Arbeitsplatz zu fahren, das Finanzamt nur die 20km berücksichtigt.

Gibt es etwas zu beachten um steuerrechtlich auf der sicherrn Seite zu stehen.

Vielen Dank im Vorraus
Bejaflor

Hallo!

Es geht im Steuerrecht nicht nach Haupt-und Nebenwohnsitz.
Es geht darum wo man seinen „Lebensmittelpunkt“ hat.

Und das kann hier auch die neue Wohnung sein.

Ob man sich dort nun auch anmelden muss ? In der Regel muss man sich dort anmelden wo man sich überwiegend aufhält.
Was sicherlich auch praktisch wäre, damit ihn Post und amtliche Schreiben unverzögert erreichen.

MfG
duck313

Danke,
der Lebensmittelpunkt des AN ist eindeutig in der neuen Wohnung.

Grüße Bejaflor

Servus,

für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte ist entscheidend, von/zu welcher Wohnung die Fahrten tatsächlich durchgeführt wurden.

Im vorliegenden Fall spielt die Meldung in der früheren, näher gelegenen Wohnung schon eine Rolle, weil es unplausibel ist, dass jemand in einer Wohnung gemeldet ist, die er überhaupt nicht nutzt. Man darf also damit rechnen, dass danach gefragt wird (falls die Steuererklärung überhaupt geprüft und nicht durchgewunken wird).

Wenn man so eine Situation in einer Anlage zur Steuererklärung mundgerecht erklärt und ggf. auch belegt (z.B. mit Nachweisen zur Kilometerleistung des Autos), hat man den taktischen Vorteil des Angreifers und kriegt eine so seltsam anmutende Konstruktion eher bis zur Veranlagung durch.

Schöne Grüße

MM