Hallo Allen,
bisheriger Hauptwohnsitz ist 20 km vom Arbeitsplatz entfernt. Arbeitnehmer kauft 40km vom Arbeitplatz entfernt eine Wohnung um mit Partnerin zusammenzuleben.
Er behält den alten Wohnsitz bei, da Sohn dort noch eine Ausbildung macht und dort zukünftig alleine lebt.
Der Arbeitnehmer wird die 40km für díe Entfernungspauschale heranziehen.
Ist es entscheidend, dass er den neuen Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmeldet?
Muss er sich im alten Wohnsitz abmelden oder kann er ihn als Nebenwohnsitz beibehalten?
Arbeitnehmer befürchtet, da theoretisch die Möglichkeit besteht direkt von der alten Wonung zum Arbeitsplatz zu fahren, das Finanzamt nur die 20km berücksichtigt.
Gibt es etwas zu beachten um steuerrechtlich auf der sicherrn Seite zu stehen.
Vielen Dank im Vorraus
Bejaflor