Entfernungspauschale/doppelte Haushaltsführung?

Hallo (:

Folgender Sachverhalt: A wohnt in B-Dorf wo er auch seinen Hauptwohnsitz hat und arbeitet im 150 km entfernten C-Dorf. Dort hat er auch eine kleine Wohnung in der er unter der Woche lebt (Zweitwohnsitz)

Ist es ZWINGEND notwendig in der Steuererklärung die doppelte Haushaltsführung anzusetzen oder könnte man auch für jeden Tag die Entfernungspauschale für 150 km geltend machen, auch wenn man eigentlich nicht gefahren ist?

Schonmal vielen Dank für eure Antworten (:

In der Steuererklärung dürfen nur die tatsächlich anfallenden Kosten angesetzt werden.

Das Finanzamt hat auch diverse Möglichkeiten die tatsächlichen Kosten zu prüfen.
So könnte der Bearbeiter bspw. Kilometer- und Tüv-Belege anfordern um die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu prüfen.

Es ist in Deutschland zwar vielerorts ein Volkssport, in der Steuererklärung zu tricken aber man muss in diesen Fällen dann auch immr mit den Konsequenzen leben können.

Grüße

Ergänzung
Hi nochmal,

grob durchgerechnet ergäben sich bei täglichem Pendeln bei einer 5 Tage ca:

230 T * 150 km * 2 ( Hin- und zurück ) = 69.000 Km .

Da muss man dann privat schon eine Menge gefahren sein, außerdem ist man dann hier im Bereich der Ermittlung der tatsächlichen Kosten was sich unterm Strich je nach Auto ( Wert, Verbrauch, Steuern, Versicherung etc. ) sogar kaum positiver als eine doppelte Haushaltsführung auswirken könnte.

Doppelter Haushalt :

Warmmieten + 1. wöchentliche Heimfahrt = 46 Fahrten / anno * 150 km * 0,3 €

Das mit den täglichen Fahrten würde ich mir SEHR genau überlegen.

Grüße