Hallo,
Folgendes vollkommen hypothetisches Beispiel:
Person A studiert in A-Stadt und hat dort ihren Zweitwohnsitz. Den Erstwohnsitz hat A bei seiner Freundin im 400 km von A-Stadt entfernten B-Stadt.
Im Winter schließt A sein Studium in A-Stadt ab und tritt dort eine Stelle an. Er löst aber die Wohnung in A-Stadt auf und mietet sich zum Übernachten für drei Nächte der Woche dort ein WG-Zimmer, die anderen Nächte verbringt er an seinem Hauptwohnsitz bei der Freundin in B-Stadt.
Frage 1: Kann A jetzt doppelte Haushaltsführung geltend machen oder wird ihm dies verwehrt, weil er ja vor dem Antritt der Stelle schon in A-Stadt eine Wohnung hatte?
A fährt nun also Montags mit seinem eigenen PKW nach A-Stadt und Donnerstags wieder zurück nach B-Stadt. Da für die ersten 20 km ja keine Entfernungspauschale gewährt wird, kann er nun ja
380km
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0,3o EUR
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2 Fahrten/Woche
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46 Wochen
10488 EUR
als Fahrtkosten ansetzen.
Frage 2: Oder gibts hier einen Höchstsatz?
Frage 3: Heißt das jetzt, das A zur Vorabschätzung seines Nettoeinkommens einen jährlichen Steuerfreibetrag von 10488 EUR + den Grundfreibetrag von 7664 EUR = 18152 EUR ansetzen kann? Das würde bedeuten, dass A keine Lohnsteuer mehr bezahlt. Ist das so richtig? Oder wie kann man die Fahrtkosten anders einberechnen?
Danke für die Hilfe!
Dee