Entfernungspauschale doppelte Haushaltsführung

Hallo,

Folgendes vollkommen hypothetisches Beispiel:
Person A studiert in A-Stadt und hat dort ihren Zweitwohnsitz. Den Erstwohnsitz hat A bei seiner Freundin im 400 km von A-Stadt entfernten B-Stadt.

Im Winter schließt A sein Studium in A-Stadt ab und tritt dort eine Stelle an. Er löst aber die Wohnung in A-Stadt auf und mietet sich zum Übernachten für drei Nächte der Woche dort ein WG-Zimmer, die anderen Nächte verbringt er an seinem Hauptwohnsitz bei der Freundin in B-Stadt.

Frage 1: Kann A jetzt doppelte Haushaltsführung geltend machen oder wird ihm dies verwehrt, weil er ja vor dem Antritt der Stelle schon in A-Stadt eine Wohnung hatte?

A fährt nun also Montags mit seinem eigenen PKW nach A-Stadt und Donnerstags wieder zurück nach B-Stadt. Da für die ersten 20 km ja keine Entfernungspauschale gewährt wird, kann er nun ja
380km
*
0,3o EUR
*
2 Fahrten/Woche
*
46 Wochen

10488 EUR
als Fahrtkosten ansetzen.

Frage 2: Oder gibts hier einen Höchstsatz?

Frage 3: Heißt das jetzt, das A zur Vorabschätzung seines Nettoeinkommens einen jährlichen Steuerfreibetrag von 10488 EUR + den Grundfreibetrag von 7664 EUR = 18152 EUR ansetzen kann? Das würde bedeuten, dass A keine Lohnsteuer mehr bezahlt. Ist das so richtig? Oder wie kann man die Fahrtkosten anders einberechnen?

Danke für die Hilfe!
Dee

Doppelte Haushaltsführung ist -wie schon selbst erkannt- nicht möglich.

Ein Ansatz der Fahrten zum Lebensmittelpunkt, der wegen Freundin hier vorhanden sein kann, ist möglich. Siehe hierzu auch R 42 LStR 2005, nachzulesen hier: http://lfs.50webs.com/steuerlinks

Mindestens zwei Fahrten im Monat ist Voraussetzung für die Anerkennung, Nachweise müssen in Form von TÜH/Werkstattrechnungen/Kaufverträge geführt werden, als Nachweis der gefahrenen Kilometer.