Entfernungspauschale: Einspruch eingelegt

Hallo zusammen.

Ein Steuerzahler hat in seiner Einkommenssteuererklärung 2007 die vollen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeit (35km) angegeben. Er bekommt vom Finanzamt aber nur 15km bewilligt. Der Steuerzahler legt Einspruch ein bei seinem Finanzamt, wie folgt:

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hiermit lege ich form- und fristgerecht Einspruch ein gegen den oben genannten Steuerbescheid.

Den Einspruch begründe ich wie folgt.

Die Kürzung der Pendlerpauschale auf einen Betrag von 30ct/km bzw. die Abschaffung bzw. das Zahlen der Pendlerpauschale erst ab einer Wegstrecke von mehr als 20 km ist nicht verfassungsgemäß und kann so von mir unter keinen Unständen akzeptiert werden! (…)
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Vom Finanzamt bekam der Steuerzahler dann dieses Schreiben:

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Ihr Einspruch ist nach meinen Feststellungen unzulässig.
Mit Ihrem Einspruch begehren Sie die Anerkennung der Fahrkosten für Wohnung und Arbeitsstätte auch für die ersten 20 Entfernungkilometer. Ihrem Rechtsschutzbedürfnis wurde insoweit durch den entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk in Ihrem Steuerbescheid Rechnung getragen. Er ermöglicht eine spätere Änderung des Steuerbescheides zu Ihren Gunsten auch Außerhalb eines Einspruchsverfahren - für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Neuregeung zur Entfernungspauschale als verfassungswidrig ansehen sollte.
Nur wenn Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, um damit eine einstwillige Steuerminderung schon zum jetzigen Zeitpunkt zu erreichen, wäre ein Einspruch erforderlich und zulässig. (…)
Bitte teilen Sie mir mit (…), ob Sie den Einspruch zurücknehmen. Andernfalls bitte ich Sie, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nachzureichen.
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Der Steuerzahler ist sich nun nicht sicher, wie er sich verhalten soll. Kann er den Einspruch getrost zurücknehmen, ohne auf seine Ansprüche Verzicht zu melden.

Soll er auf das Schreiben gar nicht reagieren, oder soll er diesen Antrag auf Vollziehnung stellen?

Viele Grüße!

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Wie im Schreiben des FAs schon steht ist der Teil über die Pendlerpausschale nur vorläufig gültig. Sobald das Bundesverfassungsgericht entschieden hat ob die jetzige Regel gekippt wird, wird dem Steuerzahler (wenn die Regelung gekippt wird) das ihm zustehende Geld aus den 20 km überwiesen.Bzw. der Bescheid dahingegen geändert. Das ist sicher!
Möchte der Steuerzahler aber das Geld sofort ohne auf das Urteil zu warten kann er an seinen Einspruch festhalten mit der Gefahr das er es zurückzahlen muss (glaube sogar mit Zinsen) wenn das Gericht die Regelung akzeptiert.

Mit 6% Zinsen p.a. vom Fälligkeitstag an.

Schaut der Steuerzahler in seinen Steuerbescheid, so wird er ganz am Ende des gesamten Textes einen Passus finden, wo das genau erläutert wird.

Mit 6% Zinsen p.a. vom Fälligkeitstag an.

Danke ich wusste doch das ich das irgendwo gelesen habe

Danke an die Antwortersteller. Der Steuerzahler wird dann den Einspruch unter dem Vermerk des gültigen Anspruches auf die ersten 20km Pendlerpauschale zurück ziehen.