Guten Morgen, ich mache gerade die Steuererklärung meines Mannes und hab mal ein paar Fragen.
Ich habe hier eine Bescheinigung fürs Finanzamt von dem AG meines Mannes in der steht, dass er soundso viel Geld für übernachtungen, Fahrtkosten u.s.w. bekommen hat. Dabei ist auch eine Tabelle.
Jetzt meine eigentliche Frage, ich habe mittlerweile schon herausgefunden, dass ich die Entfernungspauschale trotz Firmenwagen mit 1% Regelung geltend machen kann, was ich aber nicht weiss, ist
Jetzt gehts los!
Also wir haben da noch in Dithmarschen gewohnt, der AG meines Mannes hatte den Hauptsitz in Berlin und die Zweigestelle der Firma, die meinem Mann die „Lohnabrechnung“ geschrieben hat, sitzt wiederum in Hannover…
Kann ich jetzt tägliche… was ja auch nicht immer so war, denn mein Mann war ja zwischendurch in Bayern und sonstwo… fahrten nach Berlin oder Hannover oder wie. Ich habe keinen Plan, wie ich da vorgehen soll, denn gebe ich tägliche Fahrten nach Hannover ein, was ich jetzt wirklich logisch finde, schimpft er, dass ich nachweisen müsste, dass mein Mann die Strecke tatsächlich gefahren ist!
Kann mir vielleicht jemand helfen?
Ich komme hier echt nicht weiter! Danke schonmal!
Brrr, da hast du aber ein Thema ausgesucht. Auch davon habe ich keine Ahnung --.
Ich halt dir die Daumen !
Echolima
Hallo, Miafragt. Es ist richtig so, dass wenn die erstatteten Kosten (Übernachtung, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand) auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen sind, muss man als „Gegengewicht“ diese Kosten erklären, dann wird die Erstattung von den Kosten abgezogen, ansonsten addiert das Finanzamt die Erstattung zu den Einkünften dazu. Wenn ich so ein Fall in der Arbeit habe, dann muss man eben das ganze Jahr durchgehen und die Fahrstrecken richtig angeben. vielleicht wird es nicht auf den Tag genau stimmen, aber man sollte es genau wie möglich machen. Entfernung Wohng-Arb.stätte ist natürlich die Strecke, die man zu Arbei fährt, wo die Geschäftsführung oder Lohnbüro ist, spielt keine Rolle. Es ist wichtig zumindenst auf die Kosten zu kommen, die in der Lohnbescheinigung auch ausgewiesen sind, weil der übersteigende Betrag wie gesagt, zu den Einkünften dazugerechnet wird. Vielleicht kann der Arbeitgeber in diesem Fall helfen, falls Sie die Kosten überhaupt nicht nachvollziehen können. Der AG ist ja von irgendwelchen Kosten ausgegangen. Der müsste eine Abrechnung der Fahrt- und Reisekosten auch in seinen Unterlagen haben. Ich hoffe, dass ich helfen konnte