Entfernungspauschale in der Einkommensteuer

Guten Tag,

zum 01.10.2009 wurde ich nach dreijähriger Tätigkeit für eine Firma in Ulm nach Berlin versetzt. Ich fungiere dort als „Hauptstadtrepräsentant“ und bin weiterhin für die Firma tätig. Meinem Arbeitsvertrag wurde ein Anhang beigefügt, indem ich verpflichtet werde, monatlich 5 Tage meiner Tätigkeit vor Ort in Ulm abzuleisten. Den Rest der Zeit bin ich nach Berlin „abgeordnet“.

Ich wüsste gerne, ob ich die Anfahrtskosten mit der Bahn nach Ulm nun im Abschnitt für die regelmäßigen Anfahrten zum Arbeitsplatz (Entfernungspauschale) absetzen muss, oder ob ich die einzelne Fahrkarte als berufsbezogene Werbungskosten absetze. Im ersten Fall ergibt sich für mich durch die Pauschale eine beträchtlich höhere Steuerersparnis, als im zweiten Fall.

Besten Dank für Auskunft,
Bijan Kafi

Hallo, wenn Dein neuer Arbeitsplatz in Berlin der Mittelpunkt der Tätigkeit ist würde ich so verfahren:

1:smile: von Wohnung Berlin zur Arbeit Berlin = Fahrten zur Arbeit
2.)wenn keine Wohnung in Ulm vorhanden ist = Berlin nach Ulm als Dienstreise, Mehraufw. f. Verpflegung, Übernachtung usw.
3.)Wenn Du eine Wohnung in Ulm und Berlin nachweisen kannst usw. prüfe bitte die doppelte Haushaltsführung.

Aus Deiner Antrage kann man nicht alles erkennen um eine Beurteilung abzugeben.
Mein Rat erst einmal alles was für dich gut ist ansetzten und bei hohen Werbungskosten immer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufsuche.
Gruß und guten Rutsch

Hallo Steuer49,

das hilft mir schon mal sehr, vielen Dank!

Doppelte Haushaltsführung scheint mir nicht vorzuliegen, da ich in Ulm zwar
jeweils bei bekannten Personen wohne und dort auch einen Mietanteil zahle, nicht
jedoch als eigenständiger Mieter einen Haushalt wirklich „unterhalte“, und schon
gar keinen „zweiten“. Aber ich nehme an, wenn die Aufenthalte in Ulm als
„Dienstreise“ gelten, kann ich diese Mietkosten dementsprechend auch als
Übernachtungskosten absetzen.

In Berlin gibt es nur ein Home Office, keinen weiteren Arbeitsplatz, also entfällt
das.

Nochmals besten Dank und guten Rutsch,
BK

Hallo,

so wie die Sachlage hier geschildert wird, spricht nichts dagegen, die Aufwendungen im Rahmen der Kilometerpauschale steuerlich geltend zu machen.

Hallo,

in Beantwortung der Frage kann man davon ausgehen,das
Berlin der Hauptwohnsitzist. Sonst hat sich die Frage über die Doppelte Haushaltsführung von selbst gelöst.
Wenn Berlin der 1.Wohnsitz (Hauptwohnsitz) ist, sit die Frage wie folgt zu Beantworten in Auslegung des
Einkommensteuerrechts:
Fahren Sie von Ihrer Wohnung aus abwechselnd zu verschiedenenregelmäßigen Arbeitsstellen desselben
Arbeitgebers, Ergänzung zum Arbeitsvertrag, sind die
Fahrten jeweils mit der Entfernungspauschale abzu-rechnen. Die Regelmäßigkeit ist durch den Arbeitsver-
trag gegeben (BFH-Urteil vom 11.05.2005 VI R25/04,
BSTBl.2005 II,S.791).
Grüße
Tilgba

Hallo,

so wie die Sachlage hier geschildert wird, spricht nichts
dagegen, die Aufwendungen im Rahmen der Kilometerpauschale
steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank für die Antwort. Ich bin mir da noch nicht so sicher. Meine Software
(WISO Sparbuch) geht augenscheinlich automatisch davon aus, dass Reisen an den
Arbeitsplatz täglich erfolgen, d.h. morgens hin und abends zurück an den Wohnort.
Anscheinend ist dies nicht so ohne weiteres beeinflussbar, daher bin ich unsicher,
denn es handelt sich ja nicht um Pendelverkehr. Es geht nur einmal hin und einmal
wieder zurück mit mehrtägigem Aufenthalt vor Ort.

Vielen Dank, das hilft schon weiter. Es gibt keine Einsatzwechseltätigkeit, da Ulm
definitiv der Hauptarbeitsplatz ist. Hinzu kommt Berlin als Zweitsitz.

Danke für den Hinweis auch auf den Arbeitsvertrag.