Naja, die Beleidigungen werten Deinen Artikel natürlich ein bißchen ab, aber wollte noch erwähnen, daß Du hier eine neue begriffswelt auftust. Natürlich gehört die Entfernungspauschale in den Bereich der Werbungskosten aber sie bleiben dennoch eine Subvention.
Die Befreiung der Einnahmen der Post von der Umsatzsteuer ist auch eine Subvention, nur wirst Du das Wort Subvention nicht im UStG finden.
Ach, noch eins: Wie ich § 4 9a) entnehme, entällt auf den Grunderwerb keine Umsatzsteuer. Kann es sein, daß Du in der Hinsicht Blödsinn erzählt hast?
Gruß,
Christian
P.S. Auf Deinen anderen Artikel antworte ich mal nicht. Wenn Du den Hinweis darauf, daß das was Du beschreibst, kein Betrug ist, als ehrenrührig auffaßt, ist das Dein Problem.
Ich hingegen habe ein Problem damit, wenn man seine Aussagen mit absolut unzutreffenden Begriffen aufmotzt, um seine Meinung besser unter das Volk zu bringen.
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