Entfernungspauschale oder doppelte Haushaltsführun

Hallo (:

Folgender Sachverhalt: A wohnt in B-Dorf wo er auch seinen Hauptwohnsitz hat und arbeitet im 150 km entfernten C-Dorf. Dort hat er auch eine kleine Wohnung in der er unter der Woche lebt (Zweitwohnsitz)

Ist es ZWINGEND notwendig in der Steuererklärung die doppelte Haushaltsführung anzusetzen oder könnte man auch für jeden Tag die Entfernungspauschale für 150 km geltend machen, auch wenn man eigentlich nicht gefahren ist?

Schonmal vielen Dank für eure Antworten (:

hallo,

theoretisch KÖNNTE man dieses tun, müßte sich allerdings bewußt sein, daß man sich ggfs. des steuerbetrugs schuldig machen würde, würde man das so handhaben.
was ein ehrlicher steuerpflichtiger natürlich nicht machen würde.

saludos, borito