Reicht es 2004 die Entfernung (und Anzahl der Tage) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (130 km) anzugeben, unabhängig mit welchem Verkehrsmittel diese Strecke zurückgelegt wird?
Lt. Finanzamt werden die Fahrten per PKW nicht anerkannt, wenn keine Tankquittungen oder sonst. Belege vorliegen.
Gilt dies nicht nur in dem Fall, wenn man mehr als 4.500,-- absetzen will?
Aber dann bist du doch über 4500 EUR?! Das wird halt nur gegen Nachweis anerkannt. Bei der Bahn kann der Nachweis über die Fahrkarten erbracht werden. Beim Auto eben über die Quittungen.
Viele Grüße
Florian
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