folgende situation:
beamtenanwartschaft, erstwohnsitz bei den eltern, zweitwohnsitz (von dem aus ich zur arbeit fahre) in anderem ort (näher dran am arbeitsort).
von wo aus gebe ich die entfernungspauschale an?
in vielen informationen steht, dass der „lebensmittelpunkt“ gewählt werden soll. das wäre bei alleinstehenden angeblich der arbeitsort. lebensmittelpunkt ist für mich aber gleich hauptwohnsitz.
ich bin ziemlich verwirrt, was ich da jetzt angeben soll.
weil wenn die den hauptwohnsitz (wo ja auch die steuer hingeht) und den arbeitsort eintippen im routenplaner, kommt ja ne andere entfernung raus als ich mit dem zweitwohnsitz, von dem aus ich fahre, angebe. den zweitwohnsitz kann ich in dem formular nirgends angeben. und doppelte haushaltsführung geht nicht, weil der erstwohnsitz nicht eigenständig ist…
also kurz gefasst: erstwohnsitz bei entfernungspauschale angeben, obwohl ich von da aus nicht fahre oder ehrlicherweise die geringere entfernung vom zweitwohnsitz angeben, welchen ich aber sonst nirgendwo auch nur am rande erwähne???
das ist meine erste steuererklärung und ich will nicht irgendwas falsch machen, hätte aber doch ganz gerne ein wenig zurück… danke schon mal…
Ich würde persönlich den Wohnsitz angeben von wo man zur Arbeit fährt. Aber genau kann ich das auch nicht beurteilen.
Susanne
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo
Ja ist ziemlich kompliziert aber vllt kann ich dir das ein bisschen näher bringen da wir auch eine zweite Berufswohnung besitzen und das bei uns vollgendermassen abgeht beim Finanzamt.
Also Beispiel:Mein Mann fährt vom Hauptwohnsitz am Montag zur Arbeit das sind einfach 60 km ,am Di,Mi, Do von der Berufswohnung zum Arbeitsplatz das sind einfache fahrt z.b.10 km und am Freitag fährt mein Mann wieder nach hause zum Hauptwohnsitz qasi zur Familie wieder einfache Fahrt 60 km.
Das würde dann vollgendermassen gerechnet werden normalerweise rechnet einem das Finanzamt 230 Arbeitstage ohne Nachweis an das heist Montag 60 km einfach Freitag 60 Km einfach Di, Mi, Do, 10 km einfach.
Du kannst trotzdem angeben das du von zuhause losfährst den du hast auf jeden Fall eine Familienheimfahrt in der Woche die steht dir zu gib es einfach an die werden es dir dann vllt evtl streichen oder nachfragen aber dann mit Begründung. Dann weist du was das nächste mal gerechnet werden muss und anerkannt wird probiere es einfach.
Mehr kann ich dir da auch leider nicht sagen.
LG Mausi
Hallo,
Ich beschreibe ihnen wie es unsere Tochter jedes Jahr bei der Steuer(Steuerberater angibt).
Sie arbeitet und wohnt in München, hat dies als 1 Wohnsitz angegeben und fährt täglich ca 8 Km einfach zur Arbeit.Diese Km + die Nebenkosten ihrer Wohnung kann Sie bei der Steuer absetzen.
- Da Sie jedes Wochenende zu uns nach Niederbayern nachhause fährt, hat Sie den Heimatort als 2 Wohnsitz gemeldet.Diese Kilometer kann Sie auch als einfache Fahrt immer absetzen. Da summiert sich eine große Summe zusammen was man absetzen kann.
Unser Steuerberater hat mir auch den Tip gegeben, man sollte am Heimatort immer ein Konto laufen haben,dass sind Gründe warum man nachhause muss.
Leider kann ich ihnen nicht mitteilen in welche Rubrik das eingetragen werden muss,da unsere ganze Familie zum Steuerberater geht.
Viele Grüße
monika61
Hallo,
Sie geben Ihre tatsächlichen gefahren / Entfernungs- Km an und erläutern dies in einem separaten Schreiben.
Das Melderecht spielt im Steuerrecht keine Rolle (max. Indiz)
Ich weiss es nicht.
Meine Standard-Antwort ist: einen guten Steuerberater beauftragen die Steuererklärung zu machen!
Hallo,
es ist die Entfernung anzugeben, die man auch tatsächlich fährt.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
nach R 9.10 Abs.1 LStR 2011 ist die Wohnung zu wählen, von wo aus man regelmäßig die Arbeitsstätte aufsucht.
Der Lebensmittelpunkt hat eher was mit der doppelten Haushaltsführung zu tun.
Gruß