Entfeuchter im Keller installiert, wer trägt

Ich finde es wirklich interessant, wie genau manche User hier die vorgetragenen Beschreibungen lesen! Wo bitte habe ich geschrieben, dass wir Mieter einen Entlüfter verlangt haben? Wenn das so wäre bräuchte ich die Frage nach den Kosten nicht stellen, soviel ist mir auch klar. Aber danke trotzdem für die Antwort. Und das Gebäude ist im übrigen 16 Jahre alt!

Hallo,

ganz herzlichen Dank trotzdem!

Viele Grüße
Matthias

Guten Morgen Matthias,
schnellstens müßt ihr schriftlich , per Einschreiben, gegen diese Maßnahme Widerspruch einlegen.
Und den Vermieter Auffordern andere, auf Dauer,Kosten günstigere Maßnahmen durchzuführen.
Desweiteren ihm mitteilen, dass ihr nicht die erhöhten Energiekosten für das Lüftungsgerät übernehmt.
Widersprecht ihr dieser Maßnahme nicht sowie der anstehenden Kosten, tragt ihr als Mieter die Kosten.
Am Besten ist wenn ihr euch mit den andereren Mietern zusammensetzt u. jeder ein entsprechendes Schreiben aufsetzt.
Viel Erfolg.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Heike,

vielen Dank für deine Antwort. Das werden wir auch so tun.

Ganz herzlichen Dank und lieben Gruß
Matthias

Hallo Matthias,
so richtig kann ich damit auch nichts anfangen. Aber es scheint mir zuersteinmal wichtig, den tatsächlichen Grund für die feuchten Scheiben zu erkennen. Es könnte sein, dass die Scheiben nicht vollständig dicht sind und so eine Kältebrücke entsteht. Aber es könnte auch sein, dass eure Fensterrahmen aus Metall bestehen und nicht ordentlichn isolieren. Niederschlag an den Scheiben kann nur dann entstehen, wenn der sogenannte Taupunkt innen an der Scheibe liegt was dann geschieht, wenn die Scheiben zu kalt werden. Das deutet wieder darauf hin, dass die Scheiben, vermutlich Doppelverglasung (Thermopene oder ähnlich, nicht in Ordnung sind.
Ein Luftentfeuchter ist hier sicherlich die falscheste Lösung die es gibt. Was die Kosten für den Betrieb angeht, hätte nach logischer Folge derjenige dafür aufzukommen, der das Gerät betreibt. Da es sich aber offenbar bei dem Grundproblem um einen Baumangel handeln dürfte, ist der Betrieb eines solchen Luftentfeuchters als Dauerlösung abzulehnen.
Zur Feststellung der Ursache für die Feuchtigkeit würde ich vorschlagen, mal mit einem Glasermeister über das Problem zu reden und dann das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Viele Grüße und viel Erfolg, Hubert Steiger.

Hallo,
hab gerade erst gelesen, dass euer Haus in einer Wanne steht und die Feuchte aus dem Keller kommt. Da hilft kein Entfeuchter, sondern nur eine ordentliche Isolierung des Kellers dass keien Feuchtigkeit mehr eindringen kann. Wenn das nicht geschieht, wird das Kellermauerwerk bald mürbe und faul. Das wiederum führt irgendwann dann dazu, das das Haus unbewohnbar wird.
Gruß Hubert Steiger

Hallo Matthias,

ich bin voll und ganz Ihrer Auffassung, daß die Kosten nicht (!!!) auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Da bei einem Feuchtigkeitsmangel mit Spakflecken die Miete gemindert werden kann (LG Berlin GE 2001, 1113) und ansonsten gemäß BGB §§ 536 ff bei einem Mangel eine Mietminderung möglich ist, kann der Vermieter nicht die Kosten der Beseitigung des Mangels an die Mieter weitergeben.

Mirt freundlichen Grüßen
Jens Schütt