Guten Tag,
nach mehrjährigen und immer wiederkehrenden Reklamationen in unserem Mietshaus (4 Parteien) hat unser Vermieter ein Entlüftungsgerät einbauen lassen. Der Grund der Reklamationen waren feuchte Scheiben in allen Wohnungen bei extrem niedrigen Aussentemperaturen.
Eine Prüfung der Fenster hat ergeben, dass angeblich alles in Ordnung ist mit diesen und somit hat er dieses Entlüftungsgerät einbauen lassen, welches jetzt sozusagen permanent läuft und Strom verbraucht.
Die Frage, welche sich uns Mietern jetzt stellt ist die, wer für die laufenden, zukünftigen Kosten für dieses Gerät aufkommt, also Strom und Wartung. Aus unserer Sicht muss der Vermieter diese Kosten tragen, da er dieses Gerät einbauen ließ und wir ja nicht für eventuelle Mängel verantwortlich gemacht werden können, bzw. insofern in die Pflicht genommen werden, dass wir die Kosten zu tragen haben.
Über entsprechende Meinungen und Antworten, gerne auch zu ensprechenden Passagen im Mietrecht wäre ich sehr dankbar.