Entfeuchter im Keller installiert, wer trägt

Guten Tag,

nach mehrjährigen und immer wiederkehrenden Reklamationen in unserem Mietshaus (4 Parteien) hat unser Vermieter ein Entlüftungsgerät einbauen lassen. Der Grund der Reklamationen waren feuchte Scheiben in allen Wohnungen bei extrem niedrigen Aussentemperaturen.

Eine Prüfung der Fenster hat ergeben, dass angeblich alles in Ordnung ist mit diesen und somit hat er dieses Entlüftungsgerät einbauen lassen, welches jetzt sozusagen permanent läuft und Strom verbraucht.

Die Frage, welche sich uns Mietern jetzt stellt ist die, wer für die laufenden, zukünftigen Kosten für dieses Gerät aufkommt, also Strom und Wartung. Aus unserer Sicht muss der Vermieter diese Kosten tragen, da er dieses Gerät einbauen ließ und wir ja nicht für eventuelle Mängel verantwortlich gemacht werden können, bzw. insofern in die Pflicht genommen werden, dass wir die Kosten zu tragen haben.

Über entsprechende Meinungen und Antworten, gerne auch zu ensprechenden Passagen im Mietrecht wäre ich sehr dankbar.

Hallo aus Bernburg,

ja mit den dichten Fenstern gibt es fast überall Problemchen, weil die Luft nicht mehr zirkulieren kann. Hier hilft meist Stoßlüftung, also nicht stundenlang die Fenster an gekippt lassen.

Wie ein Entlüftungsgerät für 4 Wohnungen funktioniert, ist mir noch rätselhaft, oder hat jede Wohnung eines bekommen?

Wenn Vermieter schon Mieterwünsche erfüllen, sind die Kosten natürlich umlegbar. Eine Mieterhöhung von 11% und die anfallenden Unterhaltskosten sind somit legitim. In Deutschland herrscht das Verursacherprinzip und deshalb muss das (hier wohl Strom) was verbraucht wird, auch bezahlt werden.

Hallo und danke für die schnelle Antwort,

also das mit dem Lüften haben wir zur Genüge gehört und wir sind uns ziemlich sicher, dass wir das durchaus beherschen, daran kann es also ganz sicher nicht liegen, nichts für ungut.

Zum Thema Entlüftungsgerät muss ich wohl noch etwas ausholen. Es wurde nicht in jeder Wohnung ein Gerät installiert, sondern EINS im Keller. Man hat wohl jetzt befunden, dass die Fenster feucht werden, da im Keller zu viel Feuchtigkeit vorhanden ist und erhofft sich hiermit die Lösung des Problems. Das so ein Gerät installiert wird war keinesfalls Mieterwunsch. Der Witz an der Sache ist noch, dass dieses Gerät im Trockenkeller angebracht wurde, also dort, wo die Wäsche getrocknet wird. Naja, zumindest wird das Gerät dort gut zu tun haben, denn wenn es irgendwo eine hohe Luftfeuchtigkeit gibt, dann wohl in diesem Raum.

Ich hoffe, jetzt ist die Sache etwas klarer geworden.

Sehr geehrter Wer-Weiss-Was-Nutzer,

Voraussetzung für die Umlage neu entstandener Betriebskosten soll sein, dass im Mietvertrag die Betriebskostenart bezeichnet und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstandene Betriebskosten umzulegen (AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 19.02.2007, Az: 19 C 459/06 = NZM 2008, 127).
Prüfen Sie entsprechend Ihren Mietvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas W.

Hallo.
Vereinfacht gesagt gilt „schadensverursacher zahlt“. Liegt die Schuld nicht bei Mietern, zahlen die auch nicht. Dann ist eine KostenabWälzung Über Nebenkosten nicht erlaubt. Instandsetzungs-/Reparaturkosten sind nach der Betriebskostenverordnung Sache des Vermieters.
In eurem Falle nach deinen Schilderungen, hat der Vermieter alle Kosten zur Schadensbeseitigung selbst zu tragen,daher muss er diese Kosten aus dem Allgeimstrom herausrechnen und in Abzug bringen. Diese kosten kann sich der Vermieter über zB seine SteuererklÄrung als Aufwand anrechnen lassen.
Sprecht nochmal mit dem Vermieter, damit er die Stromkosten bei der Nebenkostenabrechnung bereinigt um die Kosten aus Schadensbehebung.
Der beschriebene Schaden stört die Gebrauchsfähigkeit des Gemeinschaftskellers.
Weiters ggfs. Beim Mieterverein oder Anwalt anfragen, da ich hier nur meine Meinung sage.

MfG
Delia

Vielen Dank, das werde ich mal überprüfen.

Hallo Matthias , aus Ihren Ausführungen geht nicht klar hervor , woher nun diese Feuchte stammt. Genau das ist aber entscheidend zur Klärung der Frage.

Es könnte ja auch durchaus am fehlenden Lüften der Mieter liegen…jedenfalls ist dies eine ganz häufige Urasche für Feuchte und Schimmel.
Zum anderen kann ein Lüftungsgerät auch eine Modernisierung sein , deren Einbaukosten der Vermieter umlegen könnte.Wichtig ist aber auch , ob die Lüftungsanlage einen Wärmetauscher hat , ob sie dadurch das Lüften sparen können und gleichzeitig damit Energie sparen können…??
Wenn der genaue Grund nicht der Feuchte nicht bekannt ist , lohnt sich sicher das einen Fachmann begutachten zu lassen.

Ich würde mich gerne noch einmal an Sie wenden. In meinem Mietvertrag steht: Bei einer nach Vertragsschluß eintretenden Erhöhung oder Neueinführung der unter §4 Ziffern 2.1 - 2.18 (hier sind die Posten einzelnd aufgeführt) aufgeführten Betriebskosten ist der Vermieter berechtigt, die erhöhten KOsten durch einseitige, schriftliche Erklärung, in der der Grund für die Umlag bezeichnet und erläutert wird, neben der Miete un den etwa vereinbarten Betriebskosten anteilig zu erheben.

Meinen Sie so einen Absatz? Heißt das aber nicht im Umkehrschluß, wenn er uns diese einseitige Willesnerklräung nicht zukommen lässt, dann kann er die Kosten nicht umlegen?

Und noch einmal weiter gefragt. In der Betriebskostenvereinbarung steht ja gleich am Anfang unter Absatz de nicht umlegbaren Kosten: 2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen
Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und
Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu
beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

Handelt es sich hier nicht um solche KOsten, also Instandhaltungskosten, da hier mit dem Gerät ja ein Mangel beseitigt werden soll?

Ich hoffe, ich überfordere Sie nicht, aber bedanke mich bereist im voraus für eine erneute Rückmeldung.

Hallo Dalia,

vielen Dank, so sehe ich das eigentlich auch, denn auch in der Betriebskostenverordnung steht ja gleich am Anfang unter der Überschrift der nicht umlegbaren Kosten dieser Absatz:

  1. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen
    Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und
    Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu
    beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

Und ich denke in unserem Fall handelt es sich nach der Reklamation auf jeden Fall um Instandhaltungskosten. Meinst du, ich kann mich auf diesen Absatz berufen?

LG
Matthias

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Udo

Ja, gilt formal auf jden Fall. Rechnet er nach Kalendarjahr ab und fallen die Aufwandskosten zur Schadensbeseitigung jetzt aktuell an, sind diese bei der NKA 2012 herauszunehmen, diese kommt dann in 2013. Ist das Gerät mit eigenem Stromerzeuger ist der Allgeimstrom aber nicht betroffen. Daher unbedingt mit Vermieter sprechen und sich informieren, ohne sogleich Streit zu riskieren. Es geht um Fairplay untereinander, bleibt cool und lasst euch vom Vermieter dazu genau informieren.

MfG
Delia

Hallo,

die Feuchtigkeit kommt aus den Kellerräumen. Das Haus ist, wegen einem niedrigen Grundwasserspiegel, in einer Wanne gebaut. Das führt dazu, dass die Feuchtigkeit aus dem Keller schlecht oder anscheinend bei extremen Temperaturen nicht entweichen kann und sich dann an den Fenstern der Mietwohnungen ansammelt. Gelüftet wird sehr gut, es gibt auch keinen Schimmel oder sonst was, sondern regelrecht einen Wasserspiegel auf den Fensterrahmen nach einer eisigen Nacht.

Hallo,

der Grund für „feuchte Scheiben“ ist, dass sich Wassertropfen (durch Schwitzen oder durch Kochen, aber auch durch viele Pflanzen) an der kältesten Stelle in der Wohnung niederlegen. Dass dies bei Ihnen das Fenster ist, ist eigentlich ein gutes Zeichen, denn wenn sie sich an der Wand niederlegen entsteht Schimmel.

Haben Sie ein Feuchtemessgerät? Oft liegt es am falschen Lüften oder einem falschen Heizverhalten, dass dies geschieht. Beobachten Sie einfach mal, wieviel % Luftfeuchtigkeit Sie in der Wohnung haben und reagieren Sie entsprechend. So könnte das Problem gelöst werden.

Meiner Meinung nach bringt nämlich ein Entfeuchtungsgerät im Keller in den Wohnungen keine Besserung. Je nach Gerät kann es dann auch zu einer zu trockenen Luft führen.

Die Kosten für diese Gerät haben Sie natürlich nicht zu tragen. Eigentlich besitzen diese Geräte einen eingebauten Strommesser, so dass man genau ablesn kann wieviel verbraucht wurde und dies entsprechend bei der Stromabrechnung berücksichtigt.

Mein Vorschlag: Rufen Sie Ihren Vermieter an und fragen ihn, warum dieses Gerät dort steht und wie es mit den Kosten geregelt ist sowie nach der weiteren Vorgehensweise, da dies nicht besonders effektiv scheint.

Lieben Gruß

mitredenwill

Vielen Dank trotzdem für die Rückmeldung.

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Udo

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. So ähnlich haben wir das auch vor, also den Vermieter anzusprechen um dann zu schauen, wie wir das regeln.

Das wäre die entsprechende Vereinbarung, in der das Prozedere zur vertraglichen Änderung klar vereinbart wurde.
Der Vermieter hat ja feststellen lassen, dass keine Mängel bestehen. Also sind die Betriebs- und Wartungskosten zur Lüftung auch keine Instandhaltungskosten. Sonst wären meiner Ansicht nach die Heizkosten auch nicht abzurechnen, wenn die Wärme durch die Gebäudehülle wandert. Der Niederschlag an den Fenstern entsteht ja durch die Nutzung des Wohnraums (i.d.R. durch Kochen, Waschen, Transpirieren) durch die Mieter.

Schöne Grüße

Thomas W.

PS
Nur als Denkanstoß gedacht, Antworten sind hier nicht notwendig:
Der Fall klingt für mich durchaus ungewöhnlich. Normalerweise sollte sich bei ordnungsgemäßem Heizen und Lüften seitens der Wohnungsnutzer der Tauwasserniederschlag an Fenstern in der Regel vermeiden lassen. Andererseits ist es auch ungewöhnlich, wenn die Probleme im ganzen Haus und nicht nur nutzerbezogen auftreten. Aber um welche Beträge geht es letztendlich? Der Vermieter bemüht sich, das Problem zu verbessern und erntet Ablehnung? Er hat keine Umlage angekündigt, aber die Mieter bereiten bereits den Widerspruch vor? Manche Fragen klären sich auch, wenn man mal miteinander redet! Oder haben Sie Bedenken, dass Sie den Vermieter erst auf eine „gute“ Idee bringen?

DANKE

Nun , wenn sie diesen Zustand schon über Jahre inkauf genommen haben , können sie nun nicht mal mehr eine Mietminderung geltend machen.
Die Lüftungsanlage verbessert Ihren Wohnwert , ist entsprechend eine Modernisierung und umlegbar in den Kosten für die Installation.
Ich neige auch dazu die Stromkosten als Betriebskosten aufzufassen , denn ähnlich wie bei der Modernisierung z.B. dem Einbau eines Fahrstuhls müssten sie auch dort die Stromkosten tragen.Da eine Lüftungsanlage aber nicht heizt , denke ich , dass sich die Stromkosten in Grenzen halten werden , zumal es 4 Mietparteien sind.

Hallo,

es tut mir sehr leid, aber diese Anfrage kann ich Ihnen nicht beantworten, da meine Fachrichtung im Mietrecht einen anderen Bereich betrifft.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, lG

Je nach Alter des Gebäudes ist ein feuchter Keller normal. (gibt da Gerichtsurteile)
Wenn Die Mieter einen Entfeuchter verlangen und der Vermieter diesem Wunsch nachkommt ist es doch normal dass die Mieter die Stromkosten tragen.
Außer das Gebäude ist erst 30 Jahre alt.