Hallo,
nehmen wir mal an, es geht um einen Konzern. Dieser Konzern hat viele Tochtergesellschaften. Eine davon ist eine Zeitarbeitsfirma, welche konzernintern Mitarbeiter verleiht.
Nun fordert die Tochterfirma W bei der Zeitarbeitsfirma 10 Mitarbeiter für eine Stelle an. Das Arbeitsamt oder die ARGE vermittelt eine Person dorthin. Die Person bekommt einen für 5 Monate befristeten Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma und arbeitet ab dem ersten Tag in der Tochterfirma W. Zum Zeitpunkt der Einstellung geht der Tarifvertrag mit dem Gesetz konform und schreibt eine maximale Dauer der Befristung von 2 Jahren und maximal drei Verlängerungen vor.
Die „versprochene“ Übernahme (natürlich nix schriftlich) bleibt erst mal aus und der Vertrag wird nach den 5 Monaten um 13 Monate verlängert, also auf insgesamt 1,5 Jahre.
Nach dieser Verlängerung wird ein neuer TV ausgehandelt. In diesem wird nun abweichend vom Gesetz festgelegt: Maximal 3 Jahre und 5 Verlängerungen der Befristung.
Nach Ablauf der Befristung wird der Vertrag erneut verlängert um 1 Jahr, also nun insgesamt 2 Verlängerungen und 2,5 Jahre, immer noch für diese Stelle in der Tochterfirma W.
Gilt ausschließlich der neue TV für den Arbeitnehmer und dieser muss bis zur Entfristung nun wirklich bis zum Ablauf der 3 Jahre warten oder kann er sich darauf berufen, daß er zu den Bedingungen des alten TV eingestellt wurde?
Danke!
Gruß
MrM