Entfristungsklage

Hallo,

ein Arbeitnehmer wäre bei einem Arbeitgeber befristet beschäftigt. Bei der Befristung nach TzBfG § 14 Abs. 2 wären Fehler begangen worden. Der Arbeitnehmer allerdings hätte keine Entfristungsklage erhoben, weil es ihm z.B. gar nicht aufgefallen wäre.

Die sachgrundlose Befristung würde nun auslaufen. In der Abteilung des Arbeitnehmers wäre eine Mitarbeiterin schwanger und besagter Arbeitnehmer sollte eine Verlängerung seines Vertrages, nun aber mit Sachgrund (Vertretung Mitarbeiterin) erhalten.

Würde der Mitarbeiter nach Unterschrift des verlängerten Vertrages noch klagen wollen, würde doch das Arbeitsgericht lediglich die letzte, also die Sachgrundbefristung prüfen, oder???

Vielen Dank vorab

Lies1

Hallo

Nur die letzte Befristung wird geprüft.

Gruß,
LeoLo

Danke für die schnelle Antwort!! Woraus ergibt sich das? Die letzte Befristungsabrede wäre ja kein neuer Vertrag, sondern eine Verlängerung des bestehenden Vertrages. Kann ich das irgendwo noch nachlesen (bzw ausdrucken)?

Gruss
Lies1

Hallo

Vielleicht habe ich da ja etwas falsch verstanden, aber bisher gehe ich davon aus, daß eine Befristung vorliegt. Diese Befristung ist wirksam, da der AN die Unwirksamkeit bisher nie hat feststellen lassen. Insofern gehst Du hier schon von einer falschen Voraussetzung aus. Diese wirksame Befristung beruht scheinbar auf einem Sachgrund, den der AN anzweifelt. Diese Befristung wird nun mit einem neuen Sachgrund verlängert. Dieser neue Sachgrund scheint unstrittig zu sein. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, wäre die neue Befristung zumindest nicht aus diesem Grunde unwirksam.

Vielleicht hilft das hier: http://www.google.de/#hl=de&q=befristungskontrolle+%…

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ja, so war es von mir gemeint. Dankeschön für den Link.

Es ging mir darum, dass davon auszugehen wäre, dass die vorherige Befristung nicht korrekt gewesen wären. Die jetzige, Sachgrundbefristung hätte Hand und Fuß. Fragte mich nur, ob eine korrekte Befristung vielleicht auch angreifbar ist, wenn sie auf eine unkorrekte Befristung aufbaut. Da hier kein neuer Vertrag geschrieben worden wäre, sondern lediglich eine Vertragsverlängerung. D.h. z.B. " Nachtrag zum Vertrag xy…wird folgende Änderung unter Beibehaltung aller übrigen vertraglichen Verpflichtungen vereinbart…" und dann eben der Bezug auf Sachgrundbefristung und Vertragsablauf zu z.B. xx.yy. nächsten Jahres.

Liebe Grüsse
Lies1