'Entgegen §616 BGB...' Im Arbeitsvertrag zulässig?

Hallo,

es gibt Arbeitsverträge in denen steht „Entgegen §616 besteht kein Vergütungsanspruch bei vorübergehender Arbeitsverhinderung“.
Im Klartext heißt das ja: Bist Du krank, hast n Gerichtstermin, … hast Du Pech gehabt und kriegst kein Geld.
Ist das so zulässig? Ich dachte immer die Gesetze würden über einem Vertrag stehen, daher: Ist etwas Gesetzlich geregelt und eine Klausel im Vertrag verstößt gegen geltendes Recht ist diese Klausel nichtig?

Ich bin mir aber nicht sicher, ich hoffe jemand kennt sich da besser aus als ich.

es gibt Arbeitsverträge in denen steht „Entgegen §616 besteht
kein Vergütungsanspruch bei vorübergehender
Arbeitsverhinderung“.
Im Klartext heißt das ja: Bist Du krank, hast n
Gerichtstermin, … hast Du Pech gehabt und kriegst kein Geld.
Ist das so zulässig? Ich dachte immer die Gesetze würden über
einem Vertrag stehen, daher: Ist etwas Gesetzlich geregelt und
eine Klausel im Vertrag verstößt gegen geltendes Recht ist
diese Klausel nichtig?

§ 616 ist abdingbar, wie sich aus § 619 ergibt ( http://dejure.org/gesetze/BGB/619.html ). Der Entgeltfortzahlungsanspruch kann durch Einzelarbeitsvertrag oder Tarifvertrag aufgehoben, beschränkt, erweitert oder in anderer Weise - auch konkludent - geregelt werden.

Vereinzelt wird vertreten, dass ein einzelvertraglicher kompletter Ausschluss des § 616 auf Grund des sozialen Schutzcharakters einer besonderen Rechtfertigung bedürfe oder jedenfalls an § 242 gemessen werden müsse. Das BAG hat die Frage bislang offen gelassen.

Hi!

es gibt Arbeitsverträge in denen steht „Entgegen §616 besteht
kein Vergütungsanspruch bei vorübergehender
Arbeitsverhinderung“.

Korrekt

Im Klartext heißt das ja: Bist Du krank,

Nein, das hat mit 616 BGB und vorübergehender Arbeitsverhinderung aus diesem § resultierend nix zu tun - DAS ist im EntgFZG geregelt.

hast n
Gerichtstermin, … hast Du Pech gehabt und kriegst kein Geld.
Ist das so zulässig?

Ja

Ich dachte immer die Gesetze würden über
einem Vertrag stehen,

Schau mal hier
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/k…

Das BAG sieht es anders
Google einfach mal mit
616 BGB Ausschluss BAG-Urteil

VG
Guido

hast n
Gerichtstermin, … hast Du Pech gehabt und kriegst kein Geld.
Ist das so zulässig?

Ja

öhm, das sieht aber hier anders aus:
http://lexetius.com/2001,2824

Grüße Bröselchen

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Hallo

hast n
Gerichtstermin, … hast Du Pech gehabt und kriegst kein Geld.
Ist das so zulässig?

Ja

öhm, das sieht aber hier anders aus:
http://lexetius.com/2001,2824

Nö. Tut es nicht. Gerade in dem Urteil war der Anspruch sogar ausdrücklich im TV vorgesehen.

Gruß,
LeoLo

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