Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

Hallo ich hoffe ich finde hier vielleicht eine Antwort Herr google konnte mir bis jetzt nicht weiterhelfen :wink:
Also mein Freund ist im Gleisbau tätig hat einen Grundlohn von 8,50€ und im Einsatz als Zugführer bekommt er eine Zulage von 3,50.
in den letzten 12 Monaten war er nur als Zugführer eingesetzt und arbeitet im Monat ca. 230 - 250 Stunden (sehr viel Nachtschicht).
Jetzt war er 14 Tage krank und sein Unternehmen zahlt im eine Entgeldfortzahlung vom 8stunden x 8,50€ x 5 Tage die Woche also wesentlich weniger als wenn er gearbeitet hätte. Dieses Geld zahlt das unternehmen auch bei Urlaub. Für uns ist ein längerer Urlaub oder eine Krankheit immer ein übler griff in die Haushaltskasse…ist das rechtens? Muss man den Arbeitnehmer nicht einen Durchschnittslohn der letzten Gehälter zahlen damit er im Urlaub und bei Krankheit nicht schlechter gestellt ist?

Achja er hat bis heute keinen Arbeitsvertrag (sonst hätte ich da mal nachgelesen).

Danke schonmal :smile:

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Auch wenn es für Sie unangenehm ist, halte ich es für rechtens. Es wurde keine weitere Leistung erbracht. Besonders erschwerend ist, dass kein Arbeitsvertrag vorliegt. Dieser Mangel sollte sehr schnell abgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen.

Das ist keine einfache Frage für einen Laien. Aber ich versuchs mal.

Also ich denke, da müßt ihr mal in dem Tarifvertrag, der für euch gütig ist, nachschauen. Da müßte es eine Vereinbarung geben, die Urlaubsentgeld, Krankenentgeld u.s.w. regelt.

Es kommt jetzt natürlich darauf an, ob dein Freund in einer kleinen Firma ohne Tarifvertrag arbeitet,…dann wäre der Arbeitsvertrag das Nachschlagewerk,…oder ob er in einer großen Firma mit Tarifvertrag und Gewerkschaft arbeitet.

Da wäre der Betriebsrat erster Ansprechpartner, dann die Gewerkschaft,…der Rechtsberater. In solchen Fällen, kann man das meistens mit dem Rechtsberater der Gewerkschaft im Betrieb unter der Hand regeln.

Googel kann dir da nicht weiterhelfen, da das speziell auf deine Firma und dein Arbeitsverhältnis zugeschnitten ist. Und das weiß googel nicht…:smile:

Ich habe in einer großen Firma gearbeitet, 35 Jahre und ich hatte auch keinen Arbeitsvertrag meines Wissens, aber wir hatten einen Tarifvertrag. Und bei Urlaub oder Krankheit gab es in dieser Firma einen Entgeldsatz. Der hing davon ab, was in den letzten 3 Monaten verdient wurde. Das war natürlich weniger als das was üblich verdient wurde, aber etwas mehr als der Grundlohn.

Ach ja,…nochwas, fast vergessen. Diese Aussage gilt in der Regel für ein Arbeitsverhältnis und Lohnzahlung. Für ein Angestelltenverhältnis mit einem festen Gehalt wird einfach nur das Gehalt ausgezahlt. Überstunden wurden da meines Wissens nicht berücksichtigt. Aber nach 4 Jahren Rente habe ich das schon vergessen. Also diese Aussage ohne Gewähr. Steht aber alles im Tarifvertrag.

Viel Glück,…und immer daran denken,…immer alles stressfrei im Betrieb regeln. Das geht schneller und einfacher.

Hallo,

tut mir leid! Da kann ich leider überhaupt nicht helfen. Ich hoffe, Du bekommst noch gute Unterstützung!

Hallo,

sorry aber da kann ich Dir leider nicht bei weiter helfen, da ich mit Entgeldfortzahlung, wie es in deinem Fall ist, keine Erfahrung mit habe.
ich weiß nicht, nach welchen Kriterien in dem Fall bezahlt werden muß.

Gruß
Schnucki, und viel Glück !!

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Hallo Jenny,

Du hast Recht, es MUSS der Durchschnitt der letzten drei Monate für die Entgeltfortzahlung bezahlt werden.

Hier kannst Du es nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheit…

Es stellt sich jetzt allerdings Frage, wie „kooperativ“ der Arbeitgeber ist. Liest sich jetzt nicht gerade gut, aber es gibt diesbezüglich genug schwarze Schafe, die diesbezüglich machen was sie wollen (und das sage ich als Personaler!).
Wenn es sich um einen kleinen Betrieb handelt, dann KANN es sein, dass es der Arbeitgeber nicht wusste, oder „es“ einfach ein „schwarzes Schaf“ ist.

Zuerst SOFORT schriftlich Einspruch gegen die Lohnabrechnung einlegen und dazu auffordern, dass diese unverzüglich korrigiert war. Nichts vormachen lassen, von wegen geht erst zum nächsten Abrechnungszeitraum, es geht auch sofort!

Aber… Was ist, wenn der Arbeitgeber nichts ändern will? Entweder hinnehmen, oder klagen und sich einen neuen Job suchen.
Es tut mir leid, dass ich das so schreibe, aber wer so unfair abrechnet, der wird das auch in Zukunft so machen…

Wenn Du weitere Fragen hast, melde Dich bitte noch mal. Auch, wie „es“ ausgegangen ist, es interessiert mich schon.

Viel Erfolg und liebe Grüße,
Hoelti.

N.B.:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner fast 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich
auch sehr freuen :smile:

Nachtrag:
es macht natürlich Sinn, dies Intern zu regeln, alles, was darüber hinaus geht, schadet dem Arbeitsverhältnis.

Das wichtigste ist allerdings, dass die Aussschlussfrist beachtet wird, nicht dass Ihr Euch immer und immer wieder vertrösten lasst, und dann ist die Frist vergangen, und aus die Maus…

Auch wenn Ihr zu einem Rechtsanwalt gehen solltet, dann würde ich nicht direkt den Rechtsanwalt den Arbeitgeber anschreiben lassen, sondern der Anwalt könnte Euch ein Schreiben erstellen, wo Eure persönlichen Daten als Absender stehen. Kommt besser als direkt ein Schreiben vom Rechtsanwalt…

Wie schon in meinem ersten Antwort erwähnt… Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

guten tag
leider kann ich nicht weiterhelfen
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gruss

halo jenny. da kenne ich mich nicht aus. das immer blöd, dass man krank wird. falls er nichts bekommt, dann hbe ich einen andreren jobangebot, dieser ist zwar auf selbständiger basis mit freier zeiteinteilung. auswahl der tätigkeit ist es auch noch und zwar teamaufbau oder kundengewinnung etc., viel verwaltungstätigkeiten am PC

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