Entgeldfortzahlung Krankheit o. Feiertag Minijob

Hallo,

wie ist das mit der Entgeldfortzahlung bei Minijobs bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub?
Wäre dieses im fiktiven Falle so rechtens:

Arbeitszeit 20h/Monat(Vertrag) (ein fester Tag die Woche 4,5h, wenn der Tag 5mal im Monat vorkommt, dann weniger)
=> 12*20h = 240h/Jahr => durchschnittlich 0,66h/Tag

Wenn man jetzt einen Tag Urlaub nähme bekäme man für diesen 0,66h Arbeitszeit angerechnet.
Gleiches auch für jeden Feiertag, egal ob er auf den festen Arbeitstag falle, oder nicht.
Genauso würde bei Krankheit vorgegangen. Arbeitsunfähig für 3 Tage hieße 3x0,66h, auch wenn in den drei Tagen eigentlich 4,5h gearbeitet werden müsste.

Wäre das so in Ordnung, oder müssten genau die Stunden berechnet werden, die geplant sind.

Liebe Grüße

Guten Abend,

ihr fiktives Beispiel wäre so nicht richtig.

Es gilt das „Ausfallprinzip“, d. h. es wird die Arbeitszeit mit Entgeltfortzahlung belegt, die tatsächlich ausgefallen ist…

Bei AN, die immer an festen Tagen arbeiten, ist das ja auch sehr leicht nachzuvollziehen und zu berechnen:

AN arbeitet immer montags 4,5 Std:
Ostermontag: Wenn Arbeit ausfällt wegen Feiertag --> Entgeltfortzahlung

AN arbeitet immer dienstags 4,5 Std.:
Ostermontag: es war eh keine Arbeit vorgesehen --> keine EntgFz, in der Woche müssen normal 4,5 Std. gearbeitet werden.

Genauso verhält es sich bei Tagen der AU und Urlaub.
Der Urlaubsanspruch muss nur auf die 1 Tage Woche umgerechnet werden (z. B. nach BUrlG: Mindestanspruch 4 Tage Urlaub/Jahr bei 1 Tage-Woche) und der AN bekommt den Verdienst bzw. die Std. gutgeschrieben für den Tag, die angefallen wären…im fiktiven Beispiel also 4,5 Std.

Gruß
MG

Vielen Dank, gibt es denn da auch einen Paragrafen/ein Gerichtsurteil, wo das drin steht.

Liebe Grüße

Hallo,

geregelt wird das im Entgeltfortzahlungsgesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/entgfg…

Wenn du dir den §4 Abs. 1 anschaust, findest du genau das.

Viele Grüße

Gesine

Guten Abend,

das ganz steht im Entgeltfortzahlungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html#…

Gruß
MG

Vielen Dank,

ihr habt mir sehr geholfen.

Liebe Grüße