Entgeldfortzahlung Minijob und Gleitzone

Hallo,

angenommen jemand arbeitet seit 1.1.11 in einem 400,-€ Job.
Nun wir diese Person von der gleichen Firma zum 1.8.11 in der Gleitzone angestellt.
Dummerweise erkrankt diese Person am 3.8.11 durch einen Arbeitsunfall und fällt länger aus.

Wer muss nun die Lohnfortzahlung übernehmen?
Die KK, da noch keine 4 Wochen „sozialversicherungspflichtig“ beschäftigt oder doch der AG?

Hab leider nix konkretes gefunden im Netz…:frowning:

VG René

Hallo,
wenn sich um einen neuen Arbeitsvertrag handelt, dann sollte für die ersten 28 tage die Kasse (Unfallversicherung) zuständig sein, dann der Arbeitgeber für sechs Wochen und dann wieder die Kasse (Unfallversicherungsträger) - meine Meinung !
Gruss
Czauderna

Hallo,

ja so war ja auch mein Gedanke.
Leider scheint es aber am Arbeitsvertrag zu hängen, denn wenn „nur“ der Lohn steigt und die Aufgaben aber die selben sind, ist es lt. KK eine Ermessenssache!

Na schaun wir mal…

VG René