Halle Fachleute,
also Frau C. bekommt ab 30.11.2011 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen akuter Bronchitis bis zum 01.01.2012 (vier mal) von der Hausärztin. Am 21.12.11 sucht sie auch eine Püschologin auf (depressive Episode, mittelschwerer Ausprägung). Hier bekommt sie nicht eine Krankmeldung, weil sie ja bereits von der Hausärztin krankgeschrieben ist.
So und jetzt die Fragen :
Bekommt Frau C. ab 02.01.2012 dann Entgeldfortzahlung oder besteht Anspruch auf Krankengeld?
Wie ist das wenn Frau C. ab 02.01.2012 bis 17.02.2012 die Depression bekommen hätte bzw. noch zusätzlich eine Infektion der Atemwege? Denn so hat das die Krankenversicherung von Frau C. in einer Vorerkrankungsbescheinigung vermerkt. Wer zahlt hier?
LG Melli