Entgeldfortzahlung oder Krankengeld?

Halle Fachleute,

also Frau C. bekommt ab 30.11.2011 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen akuter Bronchitis bis zum 01.01.2012 (vier mal) von der Hausärztin. Am 21.12.11 sucht sie auch eine Püschologin auf (depressive Episode, mittelschwerer Ausprägung). Hier bekommt sie nicht eine Krankmeldung, weil sie ja bereits von der Hausärztin krankgeschrieben ist.

So und jetzt die Fragen :

Bekommt Frau C. ab 02.01.2012 dann Entgeldfortzahlung oder besteht Anspruch auf Krankengeld?

Wie ist das wenn Frau C. ab 02.01.2012 bis 17.02.2012 die Depression bekommen hätte bzw. noch zusätzlich eine Infektion der Atemwege? Denn so hat das die Krankenversicherung von Frau C. in einer Vorerkrankungsbescheinigung vermerkt. Wer zahlt hier?

LG Melli

Ein wenig durcheinander
Hi!

Da ist etwas ziemlich falsch gelaufen, nämlich, dass die Psychologin keine AU sugestellt hat.

Aktenlage:
Es existiert eine AU bis zum 01.01. und eine neue Erkrankung mit völlig anderer Diagnose ab dem 02.01. Somit muss der AG ab dem 02.01. 42 Tage lang EFZ leisten.

Sachlage:
Die Arbeitsunfähigkeit hätte beim ersten Besuch der Psycologin erstellt werden müssen. Somit hätten wir ein sogenannte Überlappung der Zeiträume, und die Krankheiten wären wie eine fortlaufende zu handhaben.

Das Problem des Arbeitgebers wird sein, nachzuweisen, dass die AUs überlappen, denn die Kasse wird nicht unbedingt freiwillig Krankegeld zahlen.

VG
Guido

Da ist etwas ziemlich falsch gelaufen, nämlich, dass die
Psychologin keine AU sugestellt hat.

Aktenlage:
Es existiert eine AU bis zum 01.01. und eine neue Erkrankung
mit völlig anderer Diagnose ab dem 02.01. Somit muss der AG ab
dem 02.01. 42 Tage lang EFZ leisten.

Da meint eben der AG dass er eben nicht zahlen muss, weil die ANin am 21.12.12 die Psychologin aufgesucht hat und somit sich dass schon überlappt.

Sachlage:
Die Arbeitsunfähigkeit hätte beim ersten Besuch der Psycologin
erstellt werden müssen. Somit hätten wir ein sogenannte
Überlappung der Zeiträume, und die Krankheiten wären wie eine
fortlaufende zu handhaben.

was dann heisst dass die Krankenkasse zahlen müsste?

Da meint eben der AG dass er eben nicht zahlen muss, weil die
ANin am 21.12.12 die Psychologin aufgesucht hat und somit sich
dass schon überlappt.

Ich war in ienem ähnlichen Fall mal der AG-Vertreter, der es in einem ähnlichen Fall durchgesetzt hat.
Das Problem war allerdings die Beweisbarkeit. Hätten der AN und der Arzt nicht „mitgespielt“, wäre es vermutlich nicht außergerichtlich gelöst worden.

was dann heisst dass die Krankenkasse zahlen müsste?

Ja, allerdings zahlt die Kasse in aller Regel wirklich nur dann, wenn sie muss, nicht, wenn der AG die Zahlung verweigert, obwohl die Aktenlage es nicht hergibt.