hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich wurde letzte Woche nach nur 3 Wochen entlassen. Aufgrund der Kündigung ging es mir sehr schlecht und ich musste zum Arzt gehen wegen Depressionen. Wirklich - kein Witz. Es hat mich so sehr belastet und mitgenommen. Jetzt bin ich für 4 Wochen krank geschrieben. Die Kündigung ist zum 05. Dezember mirksam. Wann bekomme ich jetzt von wem wieviel. Da ich ja noch keine 4 Wochen im Betrieb war müsste doch die Krankenkasse glaube 70% bezahlen?. Die Krankheitsdauer erstreckt sich jetzt aber auch über die 4 Wochen hinaus. Bekomme ich dann für diese Überschreitung Entgeldfortzahlung? oder auch für die 5 Tage Krankengeld, da diese zu Beginn bezahlte. Vielen Dank
Grundsätzlich besteht im Krankheitsfall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Allerdings besteht dieser Anspruch erst nach 4 wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das heißt, der Arbeitgeber muss in Deinem Fall nicht mehr zahlen. Sofern Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, zahlt ab dem Folgetag der Kündigung das Arbeitsamt die Leistungsfortzahlung. Nach 6 Wochen dann die Krankenkasse.
Sofern die Kündigung wirksam ist, empfiehlt es sich, schnellstmöglich einen Antrag beim Arbeitsamt zu stellen.
Sorry, dass ich Dir keine erfreulichere Auskunft geben kann. Alles Gute
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hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich wurde letzte Woche nach
nur 3 Wochen entlassen. Aufgrund der Kündigung ging es mir
sehr schlecht und ich musste zum Arzt gehen wegen
Depressionen. Wirklich - kein Witz. Es hat mich so sehr
belastet und mitgenommen. Jetzt bin ich für 4 Wochen krank
geschrieben. Die Kündigung ist zum 05. Dezember mirksam. Wann
bekomme ich jetzt von wem wieviel. Da ich ja noch keine 4
Wochen im Betrieb war müsste doch die Krankenkasse glaube 70%
bezahlen?. Die Krankheitsdauer erstreckt sich jetzt aber auch
über die 4 Wochen hinaus. Bekomme ich dann für diese
Hallo Warmduscher,
hier die Rechtslage zu Deinem Problem:
Grundsätzlich besteht im Krankheitsfall ein Anspruch auf
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Allerdings besteht
dieser Anspruch erst nach 4 wöchiger ununterbrochener Dauer
des Arbeitsverhältnisses. Das heißt, der Arbeitgeber muss in
Deinem Fall nicht mehr zahlen. Sofern Du einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld hast, zahlt ab dem Folgetag der Kündigung das
Arbeitsamt die Leistungsfortzahlung. Nach 6 Wochen dann die
Krankenkasse.
Sofern die Kündigung wirksam ist, empfiehlt es sich,
schnellstmöglich einen Antrag beim Arbeitsamt zu stellen.
Sorry, dass ich Dir keine erfreulichere Auskunft geben kann.
Alles Gute
Vielen lieben Dank
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich nicht. Der Arbeitgeber braucht auf jeden Fall nichts zu bezahlen, auch wenn ich durch die Krankheit über die 4 Wochen komme, weil ich diese ja nicht durchgearbeitet habe - ist das so korrekt. Wer muss jetzt in meinem Fall zahlen - müsste doch eigentlich die Krankenkasse sein oder und wenn ja in welcher Höhe?
Nochmals vielen Dank
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Wenn Dich eine fragende Person derart anpisst, warum antwortest Du dann überhaupt? Warum hast Du Dich dann überhaupt hier angemeldet? Und vor allem: Warum müllst Du dieses Forum mit nichtssagenden und in diesem Fall einem mehr als überflüssigen Artikel voll?
Warum soll jemand drei Anlaufstationen abklappern (zumindest das Arbeitsamt ist mit einem höheren Zeitaufwand verbunden), wenn er hier evtl. erfährt, das er nur eine Anlaufstation hat?