Hallo,
wenn jemand ein Grundstück (landwirtschaftliche Fläche) bei einer Zwangsversteigerung erwirbt, auf dem Hochspannungsleitungen inklusive Mast verlaufen, kann er dann vom Netzbetreiber ein Entgelt verlangen? Gibt es dafür rechtliche Grundlagen? Danke!
Bei mir wurde dies mit einer einmaligen Zahlung bei Eintragung der Last im Grundbuch auf Dauer des Bestandes abgegolten.
vnA
Hallo,
das dürfte im Grundbuch stehen, wie schon geschrieben wird das normalerweise mit einer Einmalzahlung abgegolten. Dort steht sicher auch, daß der Netzbetreiber ein Wegerecht zu den Masten hat.
Durchleitungsentgelte können nur die Kommunen verlangen, falls sie nicht gleichzeitig Netzbetreiber sind.
Cu Rene
Hallo,
steht denn was über die Leitung im Grundbuch?
Viele Grüße
Lumpi
Hallo,
ist das Leitungsrecht Bestandteil der Versteigerungsbedingungen (also im sog. „Geringsten Gebot“) enthalten? Dann wird das Recht mit ersteigert und die Entschädigung richtet sich nach dessen Eintragungsbewilligung (in der Regel eine Einmalzahlung bei Eintragung, also keine).
Fliegt das Recht bei der ZV aus dem Grundbuch, wird auch ein Wert angemeldet bzw. angegeben. Dieser entspricht in der Regel dem Verkehrswert der Belastung und dann der üblichen, vorgenanten Einmalzahlung zuzügl. Kosten der Neueintragung.
Letzteres ist relativ theoretisch, da kein Leitungsbetreiber (ok, dessen Liegenschaftsmanagement nicht von Dumpfbacken „gemanaged“ wird
) auf eine Löschung im Rahmen einer ZV „scharf“ sein dürfte, wenn das Recht noch benötigt wird 
Gruß vom
Schnabel