Entgelt partiarisches Darlehen

Hallo,
im Rahmen eines „Partiarischen Darlehnsvertrages“ wurde vom Darlehnsnehmer
in 2008 das vereinbarte Entgelt an den Darlehnsgeber (Familienangehöriger) bezahlt.
Das Entgelt gehört beim Empfänger zu Einkünften aus Kapitalvermögen.

Nachträglich entsteht die Frage, ob der Darlehnsnehmer (Einzelfirma)
verpflichtet war, bei Entgeltzahlung Kapitalertragsteuer + Soli abzuziehen
und ans Betriebsfinanzamt abzuführen. Darlehnsnehmer ist der Meinung,
die Entgeltversteuerung sei ausschließlich Sache des Darlehnsgebers.
Wäre für eine Bewertung dankbar.

Hallo,

und ans Betriebsfinanzamt abzuführen. Darlehnsnehmer ist der
Meinung,
die Entgeltversteuerung sei ausschließlich Sache des
Darlehnsgebers.
Wäre für eine Bewertung dankbar.

§ 43 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. EStG könnte da weiterhelfen.

Gruß
Christian