Entgelt Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Folgende Situation:

Eine Mutter möchte nach der Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt) wieder zu Ihrer alten Arbeitsstelle zurückkehren.

Da der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat, möchte sie auf Teilzeit (bis zu 30 Stunden die Woche) umsteigen.

Soweit ich weiss, kann der Arbeitgeber dies nicht verwehren.

Wie sieht das mit dem Gehalt aus? Wie wird das berechnet? Bisher hatte diese Mitarbeiter ein Festgehalt. Wird dies jetzt anteilmässig (vorher 40-Stunden-Woche, jetzt 30-Stunden-Woche) ausgezahlt oder muss man neue Gehaltsgespräche führen?

Vielen Dank für die Info.
Gruss
sunny

Anpassung an die Std-Zahl
Hi!

Soweit ich weiss, kann der Arbeitgeber dies nicht verwehren.

Er KANN schon, muss dafür aber einige „Spielregeln“ einhalten und einige Voraussetzungen erfüllen!

Wie sieht das mit dem Gehalt aus? Wie wird das berechnet?
Bisher hatte diese Mitarbeiter ein Festgehalt. Wird dies jetzt
anteilmässig (vorher 40-Stunden-Woche, jetzt 30-Stunden-Woche)
ausgezahlt oder muss man neue Gehaltsgespräche führen?

Im Normalfall wird angepasst.
Wenn man bei 40 Std. 4000,-€ hatte, bekommt man bei 30 Std nur noch 3000,-€ (die Zahlen sind nur für das einfache Rechnen *g*)

Man KANN natürlich auch neue Gehaltsverhandlungen führen - da sollte aber für den Arbeitnehmer nicht wenige bei rumkommen (meist schafft man in der Regel in 6 Std. am Tag nicht nur 75% eines 8-Stündlers)

LG
Guido

Hi Guido,

Soweit ich weiss, kann der Arbeitgeber dies nicht verwehren.

Er KANN schon, muss dafür aber einige „Spielregeln“ einhalten
und einige Voraussetzungen erfüllen!

Aha! Dachte er MÜSSTE! Und welche Spielregeln muss er einhalten und welche Voraussetzungen erfüllen? Kannst du das hier ein wenig näher erläutern?

Man KANN natürlich auch neue Gehaltsverhandlungen führen - da

sollte aber für den Arbeitnehmer nicht wenige bei rumkommen
(meist schafft man in der Regel in 6 Std. am Tag nicht nur 75%
eines 8-Stündlers)

Das stimmt! Denke nicht, dass diese Person bedeutend viel weniger arbeitet mit den reduzierten Stunden. Das heisst eigentlich man könnte versuchen ein „besseres Gehalt“ zu erzielen.
Aber unter dem „im Verhältnis stehenden Gehaltes“ darf der Arbeitgeber nicht gehen?

Vielen Dank:wink:
sunny

Ich hoffe, Du verzeihst mir!
HI!

Aha! Dachte er MÜSSTE! Und welche Spielregeln muss er
einhalten und welche Voraussetzungen erfüllen? Kannst du das
hier ein wenig näher erläutern?

Ich hoffe, Du verzeihst mir, aber da ich zu faul bin, das ganze noch einmal zu schreiben:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Das stimmt! Denke nicht, dass diese Person bedeutend viel
weniger arbeitet mit den reduzierten Stunden. Das heisst
eigentlich man könnte versuchen ein „besseres Gehalt“ zu
erzielen.

Ich schrieb absichtlich „MEIST“!
Natürlich ist bei einer Akkord-Tätigkeit messbar weniger an erledigter Arbeit, aber bei einem „normalen“ Bürojob beispielsweise…

Aber unter dem „im Verhältnis stehenden Gehaltes“ darf der
Arbeitgeber nicht gehen?

Es gibt so was, wie Vertragsfreiheit - mit ner Änderungskündigung ist vieles möglich!
Aber nein - wenn einfach nur die Std. reduziert werden, gibt es das Geld genau "runter"gerechnet!

LG
Guido

Ich hoffe, Du verzeihst mir, aber da ich zu faul bin, das
ganze noch einmal zu schreiben:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Selbstverständlich verzeihe ich dir:wink:
Super! Vielen Dank für die Informationen! Sehr interessant!!!

Es gibt so was, wie Vertragsfreiheit - mit ner
Änderungskündigung ist vieles möglich!
Aber nein - wenn einfach nur die Std. reduziert werden, gibt
es das Geld genau "runter"gerechnet!

Danke nochmals, du hast meine Fragen alle beantwortet!

LG
sunny