Hallo,
ein Mann ist überZeitarbeit eingestellt.
Der Arbeitsvertrag wurde im Westen abgeschlossen und steht
auch im AV drin.
Müsste er da nicht auch nach Tarif West bezahlt werden??
Er wird nach Ost Tarif bezahlt.
Oder liege ich da falsch!
Die Feiertage bekommt er auch nach West bezahlt.
Da man nicht weiss wo der fiktive AN beschäftigt ist und welcher Tarifvertrag Anwendung findet hier mal als Beispiel der IGZ Tarifvertrag. Ausschlaggebend ist das Wort „Betriebe“ also der Einsatzort.
§ 3
Sonderregelung
Für Arbeitnehmer, die in Betriebe in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen überlassen werden,
richten sich die Entgelte nach den in diesem Tarifvertrag abgebildeten Entgelt -
tabellen Ost.
Gruß vonsales