mein Mann ist überZeitarbeit eingestellt.
Der Arbeitsvertrag wurde im Westen abgeschlossen und steht auch im AV drin.
Müsste er da nicht auch nach Tarif West bezahlt werden??
Er wird nach Ost Tarif bezahlt.
Oder liege ich da falsch!
Die Feiertage bekommt er auch nach West bezahlt.
das geschilderte Problem ist etwas komplizierter, da sie nicht mitgeteilt haben, in welcher Entgeltgruppe ihr Mann laut seines AV eingestuft ist. Wenn er in EG 1 ist, also Helfer, muss er nach Westtarif bezahlt werden. Ab EG 2 darf er nach § 3 Entgelttarifvertrag bei Einsätzen in den neuen Bundesländern nach Ost-Tarif bezahl werden, wenn das als Option eindeutig im AV festgelegt ist. Bei Einsätzen im Westen muss er immer nach Westtarif bezahlt werden.
ein Mann ist überZeitarbeit eingestellt.
Der Arbeitsvertrag wurde im Westen abgeschlossen und steht
auch im AV drin.
Müsste er da nicht auch nach Tarif West bezahlt werden??
Er wird nach Ost Tarif bezahlt.
Oder liege ich da falsch!
Die Feiertage bekommt er auch nach West bezahlt.
Da man nicht weiss wo der fiktive AN beschäftigt ist und welcher Tarifvertrag Anwendung findet hier mal als Beispiel der IGZ Tarifvertrag. Ausschlaggebend ist das Wort „Betriebe“ also der Einsatzort.
§ 3
Sonderregelung
Für Arbeitnehmer, die in Betriebe in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen überlassen werden,
richten sich die Entgelte nach den in diesem Tarifvertrag abgebildeten Entgelt -
tabellen Ost.
wenn der Vertrag mit einer Firma aus dem Westen abgeschlossen wurde, das auch im AV steht, dann muss der Lohn angepasst werden. Das gilt auch dann, wenn die Firma im Osten weniger zahlt!!!
Er soll mit der Firma reden, ggf. einen Anwalt konsultieren.