Entgeltabrechnung ohne Lohnsteuerabzug

Hallo,

ich bin seit November letzten Jahres bei einem Unternehmen beschäftigt, das eine UG (Unternehmergesellschaft, „Mini-GmbH“) ist.
Auf den Lohnabrechnungen für November und Dezember sind keine Lohnsteuern abgezogen worden.
Ich war 2012 lange ohne Arbeit und ohne Bezüge vom Amt. Nur Januar/Februar Teilzeit und September Probearbeit.
Kann das damit zusammenhängen?
Oder muss ich die Lohnsteuer selber noch abführen?

Sonst hat das Finanzamt doch auch immer eingezogen was geht und man musste am Jahresende selbst schauen wie man es wieder bekommt.

Danke schonmal für die Hilfe.

mfg
Christoph

Hallo Christoph,

nein, mit der vorhergehenden Arbeitslosigkeit kann das eigentlich nicht zusammen hängen. Entweder hast Du eine günstige Steuerklasse (z.B. Steuerklasse 3) und ein nicht so hohes Einkommen oder Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte. Müßte aber alles aus der Verdienstabrechnung zu sehen sein. Schau Dir diese noch einmal genau an. Wenn nicht, kannst Du sie mir auch per mail schicken, vielleicht finde ich etwas oder Du fragst einfach bei Dir im Personalbüro. Die müssen Dir das auch erklären.
Mache aber auf jeden Fall eine Einkommenssteuererklärung.
Viel Glück.
Beste Grüße
iris

Das hängt natürlich mit der Höhe des Entgelts und der Steuerklasse zusammen. In Steuerklasse I zahlen Sie bis ca. 950 Euro monatlich keine Lohnsteuer, bei Klasse III bis ca. 1900 Euro.
Überprüfen Sie, ob in Ihrer Abrechnung die richtige Steuerklasse zugrundegelegt wurde.

Hallo Christoph,

grundsätzlich muß der Arbeitgeber anfallende Lohnsteuer abführen und haftet auch dafür. Es kann aber sein, dass bei geringeren Einkünften keine Lohnsteuer anfällt.

Hallo Iris,

danke für die schnelle Antwort.
Tatsächlich, das hatte ich übersehen:
das Feld „StKl“ ist leer.
Ich hatte dem Arbeitgeber nur die SteuerID gegeben, dachte das reicht.
Ok, Montag Personalbüro!

Danke nochmal und
schönen Sonntag noch.

Christoph

Hallo Christoph,

nein, mit der vorhergehenden Arbeitslosigkeit kann das
eigentlich nicht zusammen hängen. Entweder hast Du eine
günstige Steuerklasse (z.B. Steuerklasse 3) und ein nicht so
hohes Einkommen oder Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte.
Müßte aber alles aus der Verdienstabrechnung zu sehen sein.
Schau Dir diese noch einmal genau an.

Danke für die Antwort.

Es ist keine StKl auf der Abrechnung eingetragen.
Daran liegt es wohl.

FG
Christoph

Überprüfen Sie, ob in Ihrer Abrechnung die richtige
Steuerklasse zugrundegelegt wurde.

Hallo,

an geringen Einkünften kann es nicht liegen.
Es ist keine StKl eingetragen. Daran liegt es wohl.
Ich habe an Steuerdaten nur die SteuerID angegeben.

Aber daß nicht nachgefragt oder einfach eine StKl engetragen wurde wundert mich.

Danke für die Hilfe.
FG
Christoph

Hallo Christoph,

grundsätzlich muß der Arbeitgeber anfallende Lohnsteuer
abführen und haftet auch dafür. Es kann aber sein, dass bei
geringeren Einkünften keine Lohnsteuer anfällt.

Hallo Christoph,

ohne Steuerklasse kann auch keine Steuer abgezogen werden. Dieses hätte aber bei Ihnen erfragt werden müssen bzw. im Zweifelsfall Lohnsteuerklasse 6. Ich würde Ihnen raten das Geld beiseite zu legen und Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren, das es wenigstens ab dem neuen Jahr richtig gemacht wird.Das alte Jahr kan über die Steuererklärung berichtigt werden.

Hallo,

der Fehler lag beim Steuerberater und wurde korrigiert.

Danke für die Hilfe.

Schönn Gruß.
Christoph