Entgeltabzug bei Krankheit

Wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens innerhalb der ersten vier Wochen seit Anstellung krank wird, so wird diese Zeit vom Lohn abgezogen.

Meine Frage: Kann der Arbeitnehmer diesen Abzug z. B. bei seiner Krankenkasse wieder einfordern?

Hallo,
ja, während der ersten vier Wochen einer Tätigkeit besteht seitens des Arbeitgebers keine Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall.
Wenn der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbscheinigungen fristgemäß zugegangen sind wird diese eigentlich von sich aus tätig - ansonsten mal bei der Kasse nachhören.
Gruß
Czauderna