Hallo, allerseits!
Wie würde sich die Lohnabrechnung bei folgendem konstruieren Fall gestalten?
Herr X. ist Lohnempfänger und wird nach Stunden abgerechnet.
Seine regelmäßige Arbeitszeit ist täglich 6.00 - 14-00 Uhr.
Es besteht eine Vereinbarung über Abgeltung von Überstunden.
Der AG zahlt Ü-Zuschläge gemäß d. gesetzl. Regelungen.
Am 01.01.2013(Feiertag) arbeitet er von 9.00 - 13.00 Uhr.
Am 09.01.2013 (Feiertag) arbeitet er von 19.00 - 23.00 Uhr.
Wie muss die korrekte Abrechnung der beiden Tage in der Lohnabrechnung lauten?
01.01.:
8 Stunden Grundlohn
- 4 Stunden Feiertagslohn
- Ü-Std.-Zuschlag für 4 Stunden?
09.01.:
8 Stunden Grundlohn
- 4 Stunden Feiertagslohn
- Ü-Std.-Zuschlag für 4 Stunden
- Zuschlag Nachtarbeit 125% für 3 Stunden?
Schon jetzt mal vielen Dank für Eure Antworten.