Entgeltersatzleistungen: wo und wie in Steuer 2011

Angenommen, ein Arbeitnehmer war 2011 vollbeschäftigt und bezog im Dezember Entgeltersatzleistungen wegen Krankheit von der Krankenkasse.
Müssen diese im Mantelbogen oder in Anlage N eingefügt werden?

Bei beiden Eintragungen, natürlich nicht miteinander, kommen verschiedene Fehlerhinweise.
Wie kann das sein? Und was muss eingetragen werden?

Guten Morgen Sandra,
die Entgeltersatzleistungen müssen aufgrund der ausgeübten Tätigkeit der Anlage N zugeordnet werden. Der Mantelbogen bleibt außen vor. Warum dabei Fehlerhinweise kommen und welche, kann ich ohne weitere Infos nicht beurteilen.
Viele Grüße und Alles Gute

die Entgeltersatzleistungen müssen aufgrund der ausgeübten
Tätigkeit der Anlage N zugeordnet werden. Der Mantelbogen
bleibt außen vor. Warum dabei Fehlerhinweise kommen und
welche, kann ich ohne weitere Infos nicht beurteilen.

Hallo,
das ist falsch.
In die Anlage N kommen nur die Beträge die der Arbeitgeber gezahlt hat (z.B. Aufstockungbeträge bei Altersteizeit)
Alle anderen Beträge (wie hier wohl Krankengeld) kommen im den Mantelbogen, Zeile 94

Gruß von TrixiMaus

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die Entgeltersatzleistungen müssen aufgrund der ausgeübten
Tätigkeit der Anlage N zugeordnet werden. Der Mantelbogen
bleibt außen vor. Warum dabei Fehlerhinweise kommen und
welche, kann ich ohne weitere Infos nicht beurteilen.

Hallo,
das ist falsch.
In die Anlage N kommen nur die Beträge die der Arbeitgeber
gezahlt hat (z.B. Aufstockungbeträge bei Altersteizeit)

was sagst du zu zeile 29 der anlage N?

elterngeld, arbeitslosengeld…

gruß inder

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Steuererklärung via Elster erstellt werden soll.
Dann ist das Krankengeld in Zeile 29 einzutragen. Zusätzlich muss die Zeile 30
„Zeiten der Nichtbeschäftigung“ ausgefüllt werden

Gruss

Hallo Triximaus,
Krankengeld ist LOHNersatzleistung und hängt in diesem Fall mit der Arbeitnehmertätigkeit zusammen. Der Eintrag in Zeile 29 der Anlage N ist zwingend und ergibt sich auch aus dem Formular selbst und auch aus der zugehörigen Anleitung. Die Eingabe kann nur dort erfolgen, da nur so zB im Falle ausschließlichem Krankengeldbezugs auch die Anrechnung des Arbeitnehmerpauschbetrages erfolgen würde. Also bitte Zeile 29 Anlage N.
Viele Grüße und Alles Gute